27.11.2008 - 3.2 Kleinteilige Maßnahmen an Schulen

Beschluss:
vertagt
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Frau Knoblich bittet Herrn Kaminski vor Einbringung des Antrages darum, den Begriff „kleinteilige Maßnahmen“ zu definieren.

 

Herr Kaminski bringt den Antrag ein und legt dar, welche Maßnahmen hier nicht gemeint seien.

Herr Kaminski weist in seinen Ausführungen u. a. darauf hin, dass es im Haushalt eine Position „kleinteilige Maßnahmen“ bereits für den Kita-Bereich gebe. Mit dem vorliegenden Antrag soll diese analog für den Schulbereich geschaffen werden.

 

In der Diskussion merkt Herr Richter dazu an, dass die „kleinteiligen Maßnahmen Kita“ eine Plangröße für den KIS darstellt, die nicht unerheblich sei.

 

Herr Schüler legt dar, wie er den vorliegenden Antrag versteht und kommt zu dem Ergebnis, dass hier vorgesehen sei, ein sogenanntes Reservekonto bei der LHP für kleinteilige Maßnahmen in Schulen ohne finanzielle Ausstattung anzulegen.

 

Frau Knoblich merkt an, dass sie anhand der bisherigen Diskussion/den bisherigen Fragen nicht erkennen kann, was der Antragsteller mit dem Antrag bewirken möchte. Aus diesem Grund kann sie dem Antrag nicht zustimmen.

 

Im Ergebnis der Diskussion schlägt Herr Kümmel vor, dass sich der Antragsteller mit dem Kommunalen Immobilienservice hinsichtlich der Frage, was hier möglich sei, verständigt und ggf. zur nächsten Sitzung einen präzisierten Antrag vorlegt.

 

Der Vorschlag wird vom Antragsteller übernommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Entwurf des Haushaltsplanes für 2009

eine Position „Kleinteilige Maßnahmen an und in Schulgebäuden“ aufzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss für Finanzen stellt die DS 08/SVV/0919 „Kleinteilige Maßnahmen an Schulen“ bis zur nächsten Sitzung im Januar 2009 zurück.