27.11.2008 - 3.12 Straßenreinigungsgebührensatzung 2009
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Do., 27.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Drucksachen 08/SVV/1011 „Straßenreinigungssatzung“ und 08/SVV/1012 „Straßenreinigungsgebührensatzung
wurden gemeinsam diskutiert und beraten. (s. Ausführungen unter dem TOP
„Straßenreinigungssatzung“.
Zur
Straßenreinigungsgebührensatzung bittet Frau Kluge um Präzisierung/Änderung
des § 3 „Gebührenpflichtige“ Absatz 2.
Dieser
muss lauten:
„(2)
Mehrere Gebührenpflichtige eines Grundstücks haften als Gesamtschuldner.
Dies
gilt insbesondere auch für Wohnungs- und Teileigentümer im Sinne des Wohnungs-
eigentumsgesetzes. Die gesamte Gebührenforderung kann in diesen Fällen in einem
Gebührenbescheid dem Wohnungseigentumsverwalter übersandt werden.“
Die
Straßenreinigungsgebührensatzung wird mit der o. g. Änderung zur Abstimmung
gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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12,9 kB
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