03.12.2008 - 6.17 Fortführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7A "...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/1017 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke wird

 

einstimmig angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7A „Wohnbebauung Nord“ vom 07.08.1997 wird aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 115 „Ullrich-Steinhauer-Straße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen. Die Gesamthöhe der baulichen Anlagen ist unter Berücksichtigung der Einbringung in den sensiblen Landschaftsraum an die ortsübliche Siedlungsstruktur anzupassen.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 116 „Interessentenweg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen und nichtstörendem Gewerbe, die Zulässigkeit einer zweiten Baureihe und die Sicherung maßgeblicher Anteile des Baumbestandes durch entsprechende Erhaltungsfestsetzungen sowie eine strukturverträgliche und behutsame Verdichtung unter Berücksichtigung der angrenzenden wertvollen Natur- und Landschaftsräume.

 

4.      Die Fläche C des Bebauungsplans Nr. 7A „Wohnbebauung Nord“ ist in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ im Zuge der Fortführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ einzubeziehen.

 

5.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Wald/Am Fenn“ wird auf den Teilbereich Am Waldfrieden reduziert. Das Bebauungsplanverfahren ist für diesen Teilbereich unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 9 „Am Waldfrieden“ fortzuführen. Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung  für die Zulässigkeit von Wohnen, die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Sicherung der gebietsprägenden Bebauung (Nichtzulässigkeit einer zweiten Baureihe), die Festsetzung von Grundstücksmindestgrößen und die Einbindung in den sensiblen Landschaftsraum unter Berücksichtigung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume.

 

6.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Am Weinberg“ wird reduziert. Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen, eine strukturverträgliche und behutsame Verdichtung der noch unbebauten Grundstücke und Teilflächen sowie die Einbindung in den sensiblen Landschaftsraum, die Sicherung einer Freihaltezone (Grünzug) im Bereich der Straße Am Park als zusätzliche Schutzzone zum denkmalgeschützten Gutspark von Groß Glienicke, die Sicherung der inneren Erschließung aufgrund der ungünstigen Zuschnitte der betroffenen Flurstücke sowie die Sicherung einer öffentlichen Durchwegung zum Uferweg unter Berücksichtigung der Uferkonzeption für den Groß Glienicker See.

 

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Anlagen zur Vorlage