03.12.2008 - 5.15 Klage gegen neue Kommunalverfassung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg, Boede
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss
hat diese DS abgelehnt.
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede eingebracht. Dem Antrag der
Stadtverordneten Grimm, Boede und Herzberg, Die Andere, über die DS 08/SVV/0963
namentlich abzustimmen, schließen sich mehr als 5 weitere Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung an (§ 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung).
Das
Ergebnis der namentlichen Abstimmung sowie die wörtliche Wiedergabe der Debatte
werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadt Potsdam legt
gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in
kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag
Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a.
GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz
Brandenburg) ein.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
14,6 kB
|