03.12.2008 - 5.15 Klage gegen neue Kommunalverfassung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat diese DS abgelehnt.

 

Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede eingebracht. Dem Antrag der Stadtverordneten Grimm, Boede und Herzberg, Die Andere, über die DS 08/SVV/0963 namentlich abzustimmen, schließen sich mehr als 5 weitere Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung an (§ 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung).  

 

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung sowie die wörtliche Wiedergabe der Debatte werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadt Potsdam legt gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a. GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg) ein.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

(in namentliche Abstimmung)

Zustimmung:               27

Ablehnung:                  21

Stimmenthaltung:         3

 

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Anlagen

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