27.11.2008 - 8.2 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- vertagt
Frau
E. Müller bringt die Drucksache ein und erläutert diese. Sie weist darauf hin,
dass gemäß einer Stellungnahme des Servicebereiches Recht die Änderungen im
ersten Entwurf des Jugendamtes nicht in die Regelungskompetenz der
Stadtverordnetenversammlung fällt und einen Eingriff in die durch gesetzliche
Grundlagen gedeckten Rechte der Träger der freien Jugendhilfe darstellen würde.
Frau Basekow spricht sich dafür aus, eine andere Rechtsauskunft einzuholen, als die des Rechtsamtes.
Frau
Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Wahl des neuen
Jugendhilfeausschusses erst nach Beschluss der Satzung erfolgen kann. Dies
bedeutet, dass im Januar 2009 keine Wahl erfolgt, wenn die Satzung nicht im
Dezember 2008 durch die StVV beschlossen wird.
Herr Liebe macht deutlich, dass die Stadtverordnetenversammlung auf die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sehr wohl Einfluss nimmt, da mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder und deren Stellvertreter zur Wahl vorzuschlagen werden muss. Die Auswahl erfolgt durch die Stadtverordneten.
Herr
Voehse verweist auf § 4 Abs. 4 der Satzung, wonach ein Jugendlicher, der
mindestens das 14 Lebensjahr vollendet hat, durch das Kinder- und Jugendbüro in
den Jugendhilfeausschuss entsandt werden soll. Er äußert seine Bedenken, dass
ein 14- bis 16jähriger hier Entscheidungen treffen soll.
Frau
E. Müller weist darauf hin, dass dies so im SGB VIII verankert ist. In der vorliegenden Satzung werden
genau diese Anforderungen erfüllt.
Frau
Basekow kann nicht erkennen, warum der Jugendhilfeausschuss nicht den Rahmen
für die Satzung des Jugendamtes bestimmen darf.
Herr Menzel fragt, bis wann die Änderungssatzung beschlossen sein sollte.
Frau
E. Müller erklärt, dass der neue Jugendhilfeausschuss erst gewählt werden kann,
wenn die Satzung beschlossen ist, da die Satzung des Jugendamtes die Grundlage
für die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses bildet.
Frau
Dr. Müller weist darauf hin, dass dann der jetzige Jugendhilfeausschuss bis
mindestens März 2009 weiterarbeiten muss.
Herr
Voehes stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Vertagung
der Drucksache bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Dezember
2008.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
6
Ablehnung:
4
Die Drucksache wird vertagt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 kB
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2
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12,2 kB
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