18.12.2008 - 4.1 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jug...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller erinnert an die bereits geführte Diskussion zur Drucksache in der Sitzung am 27.11.2008 und verweist auf die strittigen Punkte, die nicht abschließend geklärt werden konnten.

 

Herr Harder fragt, wer die Prüfung  des Satzungsentwurfes in Auftrag gegeben hat und woher der Vorschlag zu der detaillierten Splittung der Sitzverteilung im Jugendhilfeausschuss kam.

 

Frau E. Müller erklärt, dass grundsätzliche alle Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam durch den Servicebereich Recht zu prüfen und mitzuzeichnen sind. Die Prüfung der Satzung ist also im Rahmen des normalen Mitzeichnungsverfahrens erfolgt.

 

Herr Schweers weist darauf hin, dass aufgrund der Änderungen  des AG KJHG eine Überarbeitung der Satzung des Jugendamtes vor der Wahl des neuen Jugendhilfeausschusses erfolgen muss.

 

Herr Wernick-Otto fragt, wer die in § 4 (1) genannten 6 Mitglieder, die auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden Träger der freien Jugendhilfe nominiert und wer  die einzelnen Gruppierungen zusammen führt.

 

Herr Schweers erklärt, dass diese vorgeschlagen werden müssen und letztlich die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheidet, wer in den Jugendhilfeausschuss gewählt wird.

 

Frau Drohla nimmt Bezug auf  § 4 (4) der Satzung und macht deutlich, dass sie es für wichtig hält, dass auch der Ausländerbeirat ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden darf.

 

Herr Harder hätte sich im Vorfeld eine Verständigung im Jugendhilfeausschuss darüber gewünscht, dass ein Jugendlicher über das Kinder- und Jugendbüro als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsandt werden soll. Auch der Vorschlag der Verwaltung, dass der Stadtjugendring zukünftig eine Stimme abgeben soll, hätte im Vorfeld im Jugendhilfeausschuss beraten werden sollen.

Er informiert, dass er auch Kontakt zu freien Trägern aufgenommen hat, die hier ebenfalls Gesprächsbedarf signalisiert haben.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass die vorliegende Drucksache bereits seit mehreren Wochen im Geschäftsgang ist. Sie macht deutlich, dass auch Träger auf den Jugendhilfeausschuss zugehen können, wenn sie Probleme sehen.

Sie verweist auch auf den Diskussionsprozess im Unterausschuss Jugendhilfeplanung.

 

Herr Voehse äußert Bedenken bezüglich der beratenden Mitgliedschaft eines Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass in der Satzung lediglich aufgeführt ist, was im Gesetz steht. Sie regt an, den Part „... wird aus dem Kinder- und Jugendbüro entsandt“ aus der Satzung herausnehmen.

 

Frau Basekow macht deutlich, dass bezüglich der Wahl der Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ein völlig neues Procedere vorgenommen werden muss, wenn die Verwaltungsvorlage beschlossen wird. Sie macht auch auf den enormen Zeitdruck aufmerksam, da der neue Jugendhilfeausschuss gewählt werden muss.

Es  muss dringend einen Verfahrensvorschlag geben.

Sie hält es für sehr problematisch, dass die freien Träger innerhalb eines Monats ein Verfahren entwickeln, um sicherzustellen, dass hier eine gerechte Sitzverteilung erfolgt.

 

Herr Wernick-Otto spricht sich dafür aus, dass ein Jugendlicher als beratendes Mitglied über das Kinder- und Jugendbüro in den Jugendhilfeausschuss entsandt wird.

Er regt an, wenn sich ein Elternrat über die Kitas bildet, auch hier ein beratendes Mitglied aufzunehmen.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss nicht beliebig erweitert werden kann.

 

Herr Liebe informiert, dass im Unterausschuss Jugendhilfeplanung Einigkeit darüber bestand, dass die Entsendung eines Jugendlichen durch das Kinder- und Jugendbüro erfolgen soll.

Er hat gemeinsam mit Herrn Dr. Henrich folgenden Kompromissvorschlag erarbeitet:

Der Stadtverordnetenversammlung sollte empfohlen werden, eine Splittung der Vorschläge analog der bisherigen Sitzverteilung vorzunehmen. Damit bestünde für die Träger die Möglichkeit, auch handlungsfähig zu sein.

 

Herr Harder weist darauf hin, dass sich die Träger über die Splittung der Sitze verständigen möchten. Aus seiner Sicht ist der Prozess unabgestimmt.

 

Frau Dr. Müller bittet Herrn Harder um einen Verfahrensvorschlag.

 

Herr Harder bittet, den Vorschlag der freien Träger zur Splittung der Sitze zu übernehmen. Bei den beratenden Jugendlichen sollte auch die Möglichkeit der Rotation gegeben sein.

 

Frau E. Müller weist darauf hin, dass die beratenden Mitglieder benannt sind und selbstverständlich auch die Möglichkeit haben, aus dem Jugendhilfeausschuss auszuscheiden.

Die Verwaltung ist verpflichtet, eine dritte Änderung zur Satzung des Jugendamtes vorzulegen. Diese liegt hiermit vor und steht zur Diskussion. Der  Jugendhilfeausschuss gibt dazu ein Votum ab. Die letztendliche Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung.

Sie rät dem Jugendhilfeausschuss, eine entsprechende Empfehlung zum Verfahren an die Stadtverordnetenversammlung abzugeben.

 

Herr Wernick-Otto schlägt vor, dem Vorschlag von Frau E. Müller zu folgen.

 

Herr Dr. Henrich macht darauf aufmerksam, dass die Splittung der Sitze im Jugendhilfeausschuss die Angelegenheit der Träger ist. Er macht deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss lediglich empfehlen kann, dem Vorschlag aus der Erfahrung der vergangenen Jahre zu folgen.

 

Frau Eiserbeck stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte und Abstimmung zur Drucksache:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  3

Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, die Formulierung „... wird aus dem Kinder- und Jugendbüro entsandt“ aus der Satzung herausnehmen.

 

Herr Harder erklärt, dass dies so in der Satzung bleiben kann.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über die Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung zum § 4 (1) - die 6 Mitglieder, die auf Vorschlag der in der LHP wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden sollen, in folgender Zusammensetzung zu wählen:

-          2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,

-          2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,

-          2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  3

Der Empfehlung an die StVV wird zugestimmt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam

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Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung zum § 4 (1) - die 6 Mitglieder, die auf Vorschlag der in der LHP wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden sollen, in folgender Zusammensetzung zu wählen:

-          2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,

-          2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,

-          2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8
Ablehnung:                  4

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage