07.01.2009 - 2.1 Gründung einer Tochtergesellschaft der PRO POTS...

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner geht auf den zu Beginn der Sitzung ausgereichten, überarbeiteten Beschlusstext ein und erklärt, dass es bisher leider nicht möglich gewesen sei, Herrn Dr. König zur letzten bzw. nächsten Hauptausschusssitzung einzuladen.

Die Verwaltung werde Herrn Dr. König Gelegenheit geben, sich in Vorbereitung der nächsten Hauptausschusssitzung am 21.01.2009 schriftlich zu äußern.

 

Herr Westphal informiert, dass es zwischen ihm und Herrn Dr. König von der Handwerkskammer zwischenzeitlich Gespräche gegeben habe.

Herr Dr. König könne jetzt nach Erläuterung der offenen Fragen das Geschäftsziel nachvollziehen.

 

In der Diskussion werden Fragen zu den vorgenommenen Änderungen im Beschlusstext (fettgeschriebener Text), zur Frage „Geschäftsführer“, hinsichtlich der Gewährleistung einer besseren Organisation und zum Personal gestellt und beantwortet.

 

Herr Westphal erklärt auf Anfrage, dass hier keine Bestellung eines neuen Geschäftsführers erfolgen werde.

 

Die Ausschussmitglieder bitten nochmals um Zurückstellung der Drucksache in Erwartung der Anhörung von Herrn Dr. König in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses.

 

Herr Schüler schlägt vor, über die Drucksache abzustimmen.

 

Herr Kümmel beantragt die Zurückstellung der Drucksache bis der Hauptausschuss zu diesem Thema getagt hat.

Der Bericht der Anhörung ist den Finanzausschussmitgliedern zu ihrer nächsten Sitzung am 18. Februar 2009 vorzulegen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile hält, wird zugestimmt.

 

Gegenstand des Tochterunternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt insbesondere die Erbringung von genehmigungsfreien infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft selbst oder  durch die Gesellschafterin, durch deren Beteiligungsgesellschaften und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

 

Ziel dieser Neustrukturierung ist die Optimierung des bereits bestehenden Geschäfts- feldes. Eine Erweiterung bzw. ein Ausbau des Leistungsspektrums soll nicht vorgenommen werden.

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Abstimmungsergebnis – Zurückstellung der Drucksache:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Stimmenthaltung: 0

 

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