13.01.2009 - 2.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 110...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und teilt mit, dass mit der Planung die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im derzeitigen Außenbereich verfolgt wird. Da in der Vergangenheit Veränderungen an den Baulichkeiten und Freiflächen im Plangebiet vorgenommen wurden, die eine Tendenz zur zunehmenden Verfestigung aufweisen, bis hin zu Ansätzen einer nicht nur temporären Erholungsnutzung, ist eine städtebauliche Steuerung erforderlich. Von daher soll eine Entwicklung der bestehenden Anlage zu einem städtebaulich geordneten und in den Landschaftsraum integrierten Wochenendhausgebiet ermöglicht werden. Die Einordnung des Planverfahrens in die Priorität 2 Q ist vorgesehen.

 

Herr Dr. Seidel erkundigt sich zum Umgang mit dem Ist-Zustand der Planung und hinterfragt die verfestigte dauerhafte Wohnnutzung.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass im Zuge der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes die Betrachtung von Wochenendhausgebieten ausgenommen worden ist  -> Erholungsgärten stehen daher nicht im Widerspruch zum Kleingartenentwicklungskonzept.

 

Herr Dr. Seidel bittet im Protokoll festzuhalten, dass mit der Planaufstellung nicht einhergehen soll, dass der Ist-Zustand reduziert wird, nur für künftige Nutzungen oder Nutzungsänderungen soll eine Wochenendhausnutzung planungsrechtlich ermöglicht werden.

 

Die Ausschussvorsitzende informiert, dass sich der Ortsbeirat Grube noch nicht mit der Vorlage befasst habe und schlägt vor, die DS bis zur nächsten Sitzung zurück zu stellen.

 

Es erfolgt Einverständnis.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Am Wiesenrain / Feldweg“ OT Grube ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 3).

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Anlagen zur Vorlage