13.01.2009 - 2.7 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 118...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes sein dieses Bebauungsplanverfahren erforderlich. Planungsziel sei die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Interesse der wohnortnahen Bevölkerung und der Innenentwicklung der Stadt. Zentrenrelevante Warensortimente sollen ausgeschlossen werden, der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan erarbeitet werden.

Ergänzend informiert sie über aktuelle Überlegungen, ob eine Einbeziehung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Gewerbegebiet Am Beetzweg“ erfolgen solle.

Sollte es sich als sinnvoll erweisen, werde die Verwaltung eine Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Beetzweg“ unter Einbeziehung der Flächen des Baumarktes in die Stadtverordnetenversammlung einbringen. Auf das aktuelle Vorhaben habe dies jedoch keinen Einfluss.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 118 „Fritz – Zubeil – Straße/ Ulmenstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).         

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage