13.01.2009 - 2.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erläutert,
dass sich dies an die im Dezember geführte Diskussion zum Konzept der Bebauung
Grundstück ehemalige Ufergaststätte anschließe. Die hier vorliegende Vorlage
sei als Handlungsalternative (parallele Handlungsoption) zu sehen. Er macht
deutlich, dass mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens das im Dezember
vorgestellte Projekt nicht umgesetzt werden könne. Das heißt, der
Aufstellungsbeschluss und das Projekt schließen sich wechselseitig aus. Die
Entscheidung darüber steht den Ausschussmitgliedern frei. Seitens der
Verwaltung erfolge keine Bevorzugung einer der beiden Möglichkeiten.
Er macht jedoch aufmerksam, dass es einer aktuellen
Entscheidung bedürfe, da der Bauantrag im Dezember 2008 eingereicht worden sei
und bis zum März ein Anspruch auf Bescheidung bestehe. Verhindert könne dies
nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes werden, welcher diesen Vorgaben
entgegen stehe (Zurückstellung von Baugesuchen über eine Veränderungssperre).
Um diese Entscheidungsoption offen zu halten, habe die Verwaltung als
Dienstleister die vorliegende Drucksache vorbereitet.
Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass die Fraktionen die
Gelegenheit hatten, sich das Projekt vorstellen zu lassen
Herr Kutzmutz teilt aus seiner Fraktion mit, dass eine
2malige Beratung erfolgt sei und die Antragsteller angehört worden sind. Aus
der Fraktion ergebe sich das Bild einer mehrheitlichen Zustimmung.
Herr Goetzmann geht nochmals auf den Sachverhalt ein. Wer
das Projekt wolle, müsse den Bebauungsplan ablehnen. Weiterhin informiert Herr
Goetzmann über Kontakte mit benachbarten Grundstückseigentümern und stellt dar,
dass diese signalisiert hätten, bei vorliegender Genehmigungsfähigkeit nicht
dagegen vorgehen zu wollen.
Auch Herr Kümmel teilt mit, dass das Projekt in der Fraktion
vorgestellt worden sei; auch hier habe es mehrheitliche Zustimmung gegeben, das
Projekt zu befürworten.
Frau Hüneke zeigt sich unschlüssig, bezogen auf in der
Vorlage Aufstellungsbeschluss verankerten Planungziele. Genau dieses würde hier
gebraucht. Sie neigt deshalb eher dazu, dem B-Plan zuzustimmen. Man solle die
städtebauliche Qualität im Auge haben.
Auch Herr Cornelius informiert, dass die Vorstellung und
Diskussion in der Fraktion erfolgt sei. Er sei ausdrücklich ermächtigt worden,
sich für das Projekt auszusprechen und damit gegen den B-Plan. Er äußert den
Wunsch um Information zum Thema Parkplatzlösung sowie zur genauen Höhenangabe
für den 6geschossigen Bereich.
Herr Stäbe (Architekt) informiert zur Höhe bei dem
6geschossigen Bereich von 18 m + ca. 20 – 30 cm Wärmedämmung).
Zur Stellplatzfrage teilt Herr Goetzmann mit, dass sich die
Stellplätze direkt vor dem Gebäudebereich befinden werden. Die Anzahl beträgt
24 Stellplätze auf dem Grundstück (entspr. Stellplatzschlüssel – Nachweis nach
Bauordnungsrecht).
Herr Dr. Seidel bestätigt, dass die Einrichtung benötigt
werde. Doch es lasse sich streiten, ob an dieser Stelle. Er hätte sich keine
k.o.-Situation gewünscht. In diesem Zusammenhang zitiert er Teile aus der
Begründung der Vorlage Aufstellungsbeschluss und stellt fest, dass man mit dem
Projekt genau das Gegenteil erreiche.
Aufgrund von Nachfragen und Hinweisen verschiedener
Mitglieder verweist Herr Goetzmann nochmals darauf, dass die Verwaltung eine
neutrale Haltung einnehme. Er macht deutlich, dass man für den Vorlauf einer
Verwaltungsvorlage einen entsprechenden Zeitvorlauf benötigen würde. Hierbei
handele es sich um einen Zeitraum von ca. 2 Monaten, bevor eine Vorlage in die
Gremien komme. Die Erarbeitung des hier vorliegenden Aufstellungsbeschlusses
sei erfolgt, bevor es das Projekt in der letzten, nunmehr vorgestellten Variante
gegeben habe. Der Aufstellungsbeschluss könne nur dann wirksam einer
Zurückstellung nach § 15 BauGB dienen, wenn daraus pointiert Gegensätze
zwischen Projekt und beschlossenen Planungszielen hervorgehen.
Herr Dr. Seidel betont, dass er die Stellungnahme nicht zur
Kenntnis nehme, weil sonst Begründungen in Vorlagen der Verwaltung nicht mehr
ernst zu nehmen seien.
Frau
Tack äußert, dass sie ohne Kenntnis der Vorgeschichte die Einrichtung einer
solchen Stätte unterstütze, aber Probleme mit der Baumasse hätte.
Herr
Goetzmann bestätigt, dass die Uferfreihaltung mit dem Projekt gesetzt sei und
informiert zu Fragen der verkehrlichen Anbindung. Weiterhin berichtet Herr
Goetzmann zur vorgesehenen Information der Bewohnerschaft über die Baumaßnahme
und das Angebot (Verständigung zwischen TLG und Wohnungsgenossenschaft –
Einbeziehung erfolgt über genossenschaftliche Vertreter in den einzelnen
Einheiten).
Zur
Frage Herrn Pfrogners nach den Abstandsflächen teilt Herr Goetzmann mit, dass
nach dem derzeitigen Prüfungsstand davon auszugehen ist, dass ohne Abweichung
von der Bauordnung genehmigt werden könne. Herr Stäbe (Architekt) ergänzt, dass
Abstandsflächen nach Brandenburgischer Bauordnung definiert seien und deshalb
keine nachbarschaftliche Zustimmung einzuholen sei.
Die Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung:
Damit wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen, wenn dem
Vorhaben zugestimmt werden solle.
(sh.
auch Korrektur des Protokolls in Sitzung 10.02.09)
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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