13.01.2009 - 2.10 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

Beschluss:
vertagt
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er erinnert hier an die Ankündigung in der Dezember-Sitzung im Ausschuss. Im Süden des Bereiches Filmpark der Medienstadt Babelsberg soll der Standort für eine Kindertagesstätte planungsrechtlich vorbereitet werden. Darüber hinaus sind im nördlichen Teil Flächen für die Erweiterung des Filmparkes vorgesehen. Herr Goetzmann macht auf die als Tischvorlage ausgereichte Anlage 4 aufmerksam. Der Kita-Standort ist unstreitig im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB umsetzbar, die Erweiterung des Plangebietes um den Wohnungsbau nur vertretbar, wenn der ökologische Ausgleich weiterhin gewahrt werden kann.. Ein formales Problem besteht darin, dass für die Einleitung des Verfahrens über das gesamte Änderungsgebiet aufgrund der Größe (SO 6 Filmpark 40 Tm²) die Durchführung einer Vorprüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB erforderlich ist. Deshalb erfolgt der Vorschlag für einen gestuften Aufstellungsbeschluss. Vereinfachtes Verfahren für die Kita. Sollte das Verfahren der Vorprüfung zwischenzeitlich ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planänderungen zu erwarten sind, könnte das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB auch für den gesamten Änderungsbereich in Angriff genommen werden

 

Für Herrn Dr. Seidel stellt sich die Aufgabe der Vorhaltefläche für die Straßenbahn als Problem dar. Die Stadtentwicklung müsse einen weiteren Horizont haben. Hier erinnert er z.B. an die Vorhalteflächen in Straßenbahn in Richtung Teltow etc. Wenn die Trasse zugebaut würde, dann bestünde keine Möglichkeit mehr an dieser Stelle. Seines Erachtens würde man hier keine verantwortungsvolle Stadtentwicklungspolitik betreiben.

 

Herr Jäkel schließt sich den Bedenken von Herrn Dr. Seidel an und erkundigt sich, ob es einen anderen Vorschlag für eine Option Straßenbahntrasse gäbe.

 

Die Ausschussvorsitzende fragt womit der Wegfall der Vorhaltefläche begründet sei; Frau Hüneke schließt sich dem an und fragt, ob alle Möglichkeiten alternativer Einordnung der Kita und des Wohnungsbaus geprüft worden sind.

 

Herr Goetzmann äußert, dass im Hinblick auf Möglichkeiten für Wohnnutzung und Kita  nur eine Alternative besteht, nämlich die Fläche zwischen Stahnsdorfer Straße und Marlene-Dietrich-Allee (Vorausssetzung Vertragsbeendigung  Drehkulisse mit Folgekonflikten im Wirtschaftsstandort Medienstadt)

 

 

Es sei zutreffend, dass es keine ausdrückliche Beschlussfassung zu einer Aufgabe der Trassenvorhaltung gebe. Vielmehr sei ein Antrag zur Umsetzung der Staßenbahnverbindung Babelsberg-Stern nach ausführlicher Diskussion der negativen Ergebnissse der Kosten-Nutzen-Analyse in einem Workshop im April 2007 im SB-Ausschuss im Mai 2007 nochmals erörtert und dann in der StVV Juni 2007 zurückgezogen worden. Man könne also eine inhaltliche Positionierung hieran nur indirekt ablesen. Die Verwaltung sei ferner davon ausgegangen, dass ohne eine Förderung auch auf lange Sicht die Realisierung einer solch kostenintensiven Trasse auch aus Eigenmitteln der Stadt nicht realisierbar sein werde.

 

Man könne jedoch den Anspruch einer Trassenfreihaltung gleichwohl politisch setzen. Es sei dann zu empfehlen, dies mit einem ausdrücklichen Beschlusspunkt klarzustellen und in der Konsequenz die vorgelegten Planungsziele abzulehnen.

 

 

Auf die Frage nach einer Trassenalternative teilt Herr Goetzmann mit, dass diese geprüft worden ist. Ergebnis  im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Kosten-Nutzen-Analyse war, dass hierfür allenfalls die Trasse im Straßenverlauf Großbeerenstr. – Kopernikusstr. in Betracht kommt, die bereits nach einer früheren Beschlusslage ausdrücklich nicht weiter verfolgt werden soll.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden GO-Antrag:

Vertagung der Vorlage auf die nächste Ausschusssitzung und Formulierung einer Alternative.

Abstimmung: einstimmig

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ ist für den Teilbereich Emil-Jannings-/Heinrich-George-Straße zu ändern (s. Anlage 1). Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

2.      Die Änderung soll auf den vergrößerten Teilbereich An der Sandscholle (s. Anlage 2) ausgeweitet werden, falls eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a (1) Nr. 1 BauGB ergibt, dass die Planung voraussichtlich keine erheblichen abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen hat. Das Verfahren ist auch in diesem Fall als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

3.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).

4.      Das beiliegende Bebauungskonzept (s. Anlage 4) soll Ausgangspunkt der Planung sein.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

 

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Anlagen zur Vorlage