28.01.2009 - 4.9 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Sprecher der TLG Immobilien GmbH Herr Willuhn das beantragte Rederecht.

Herr Willuhn erläutert das Bauvorhaben, welches in den  Ausschüssen vorgestellt wurde, prognostiziert den Bedarf an Plätzen für betreutes Wohnen und Pflegeplätzen bis 2020, erklärt, dass die TLG nicht auf den im März zu erteilenden Baugenehmigung bestehe und bittet die Stadtverordnetenversammlung, dem Vorhaben an diesem Standort zuzustimmen. 

 

Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtplanung und Bauen haben die Vorlage abgelehnt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wird anschließend darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwaltung die schriftliche Rücknahme des jetzigen Bauantrages benötige. Auf die Nachfrage, bis wann die Verwaltung über diesen Bauantrag entscheiden müsse, antwortet Frau Dr. v. Kuick-Frenz, dass eine Entscheidung vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu treffen sei.

 

Auf Bitte des Stadtverordneten Schröder, Fraktion CDU, erfolgt anschließend in einer Auszeit (15:40 bis 15:45 Uhr) eine Verständigung des Präsidiums mit den Vorsitzenden der Fraktionen und dem Oberbürgermeister zur weiteren Verfahrensweise.

 

Im Ergebnis teilt die Beigeordnete für Stadtentwicklung Frau Dr. v. Kuick-Frenz mit:

Wenn die TLG erkläre, dass sie den Antrag zurückzieht, könne eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB für eine fünfgeschossige Bebauung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen diskutiert werden. Sie teilt weiterhin mit, dass der am 19.12.2008 eingereichte Bauantrag zurückgezogen wurde.

 

Anschließend wird der Geschäftsordnungsantrag abgestimmt und die Rücküberweisung der DS 08/SVV/1014 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen mit  28 Ja-Stimmen angenommen, bei 15 Nein-Stimmen.

 

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion SPD ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche  Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage