28.01.2009 - 4.15 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Folgende Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum § 4 (1)  ist in die Niederschrift aufzunehmen:

 

-          Die 6 Mitglieder, die auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden sollen, sind in folgender Zusammensetzung zu wählen:

 

* 2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,

* 2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,

* 2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen