21.01.2009 - 8 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Klini...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die ablehnende Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und der mit der Reduzierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 15 auf 9 geäußerten Befürchtung des Betriebsrates des Klinikums, dass nicht mehr alle Sparten der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten seien.

 

Anschließend nimmt eine Vertreterin des Betriebsrates dazu Stellung und spricht sich nachdrücklich gegen eine Verkleinerung des Aufsichtsrates aus. Dies begründe sich u.a. in der Anzahl der Mitarbeiter des Klinikums und der Verteilung der rund 2.000 Mitarbeiter auf mehrere Töchterunternehmen und die nicht mehr vorhandene Möglichkeit, alle Sparten der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Außerdem passe die Expansion des Unternehmens nicht mit der Reduzierung des Aufsichtsrates zusammen, was sich außerdem auch nicht aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung ableiten lasse und auch nicht aus dem Drittelbeteiligungsgesetz.

Darüber hinaus müsse das neue Wahlprozedere vermittelt werden und das sei wiederum mit Schulungen für die Wahlvorstände und einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden. Damit bestehe die Befürchtung, dass ein rechtsfreier Raum entstehe und der neue Aufsichtsrat seine Arbeit nicht zeitnah aufnehmen könne. Deshalb schlage der Betriebsrat vor, den Turnus der Aufsichtsratswahlen an den der Kommunalwahl zu koppeln.

 

Herr Exner erläutert, dass auch alle anderen Aufsichtsräte aus nur  9 Mitgliedern bestehen  und im Klinikum damit auch weiterhin die bisherige Regelung der Vertretung eines Drittels der Arbeitnehmer gesichert sei. Allerdings verstehe er schon, dass alle Berufssparten berücksichtigt werden sollten. Deshalb schlage er vor, die Zahl der Aufsichtratsmitglieder auf 12 zu erhöhen, um damit einen weiteren Arbeitnehmervertreter aufzunehmen zu können und alle Berufssparten zu berücksichtigen. Die verbleibenden zwei Plätze sollten so wie bisher Experten einnehmen, denn das habe sich bewährt.

Bezüglich des Wahlprozederes werde er einen Vorschlag für die Übergangszeit unterbreiten, so dass das jetzt vorgeschlagene erst für zukünftige Wahlen und nicht die jetzt anstehenden gelte. Damit sei das Problem der notwendigen Schulungsmaßnahmen und des damit verbundenen Zeitaufwandes gelöst.  Auf die Nachfrage von Herrn Kaminski, ob das Mitbestimmungsgesetz hier nicht zwingend einzusetzen sei, antwortet Herr Exner, dass dieses nicht tangiert werde, weil die erforderliche Zahl der Beschäftigten nicht erreicht werde. Eine Drittelbeteiligung sei bindend, wenn dies im Gesellschaftsvertrag aufgenommen wurde.

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder eine ungerade Zahl sein sollte und das ist die 12 nicht. Er fragt, welche Gründe es für die Verkleinerung des Aufsichtsrates gebe, denn schließlich sei das Klinikum das mit Abstand größte Unternehmen und das einzige, das sich im Transformationsprozess befinde, der noch nicht abgeschlossen sei. Darüber hinaus sollte auch die Fraktionsstärke Berücksichtigung finden, denn bisher hatten DIE LINKE und die SPD jeweils 2 Plätze, bei einer Verkleinerung erhalten alle vertretenden Fraktionen jeweils einen Platz. Deshalb empfehle er, über eine Verkleinerung des Aufsichtsrates zu einem späteren Zeitpunkt nachzudenken.

 

Herr Schubert sieht mit dem Vorschlag, 12 Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, die Forderungen als erfüllt an. Auch die Möglichkeit, 2 Experten mit aufzunehmen, habe sich in der Vergangenheit bewährt. Ebenso sei die Zahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung für die Fraktion SPD in Ordnung, denn das Anliegen war, die Bedenken des Betriebsrates auszuräumen.

 

Frau Dr. Müller bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Exner, dass die Zahl der Beschäftigten bezüglich des Mitbestimmungsgesetztes nicht erreicht werde und bittet,dies zu präzisieren. Herr Exner betont, dass diese Zahlen die Geschäftsleitung liefere und seitens eines Juristen immer eine Voraussetzung geprüft werde und wenn diese nicht erfüllt werde, auch keine Prüfung einer zweiten Voraussetzung erfolge. Im Weiteren wird die Zahl der Beschäftigen im Klinikum „Ernst von Bergmann“ auf 1.923 beziffert.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Stadtverordneten eine belastbare Einschätzung haben müssen, wie sich das mit dem Tendenzschutz und den Mitwirkungsbestimmungen verhalte. Deshalb verlange er eine diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung. Darüber hinaus gebe es eine veränderte Aufgabenstellung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung; dazu  gehe aus dem Gesellschaftervertrag aber nichts Konkretes hervor. Somit sei die genaue Kenntnis dieser Kompetenzverlagerung ebenso Voraussetzung für eine Entscheidung.

Herr Exner sagte eine synoptische Darstellung zur veränderten Aufgabenstellung zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung zu. Diese Darstellung werde aber nicht alle Änderungen des Vertrages enthalten können.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet,  eine Stellungnahme zu den beiden von ihm genannten Punkten zu den Fraktionssitzungen am Montag, dem 26.01.09, auszureichen, um den Stadtverordneten Gelegenheit zu geben, sich damit beschäftigen zu können. Das sei auch eine Voraussetzung für eine Vorlage dieser Art.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder bei 15 zu belassen, zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  4

Ablehnung:  8

Stimmenthaltung: 1

 

Der Antrag ist damit abgelehnt und somit wird der Vorschlag von Herrn Exner, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 12 (0 zusätzlich = 1 Arbeitnehmervertreter, 2 Experten) festzulegen, in die zu überarbeitende Vorlage aufgenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  8

Ablehnung:  2

Stimmenthaltung: 3

Unter der Maßgabe der Ausreichung der o.g. Synopse.

 

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Anlagen zur Vorlage