21.01.2009 - 3 Gründung einer Tochtergesellschaft der PRO POTS...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 21.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Exner trägt den im Ausschuss für Finanzen geänderten Beschlusstext mit folgendem Wortlaut vor:
Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile hält, wird zugestimmt.
Der Oberbürgermeister verweist eingangs darauf, dass dieser Antrag bereits mehrfach zurückgestellt wurde. Dies begründe sich darin, dass Vertretern der Handwerkskammer Gelegenheit gegeben werden sollte, dazu Stellung zu nehmen. Da Frau Manzl und Herr Hummel nicht anwesend sind, bittet er Herrn Exner, den Sachstand zu erläutern.
Herr Exner verweist auf die Befürchtungen der Handwerkskammer, dass mit Gründung der Tochtergesellschaft der Pro Potsdam handwerkliche Leistungen und ein entsprechendes Auftragsvolumen durch die von der Tochtergesellschaft beschäftigten Handwerker abgegriffen und nicht mehr an ortsansässige Handwerksbetriebe vergeben werden. Dies sei in einer schriftlichen Stellungnahme der Handwerkskammer vom 20. Januar 2009 deutlich gemacht worden, was auch der Grund dafür sein könne, dass die angekündigten Vertreter der Handwerkskammer nicht anwesend seien. Deshalb schlage er eine Klarstellung in der Beschlussformel vor, die diesen Befürchtungen entgegen- wirken solle. Diese sei auch im Ausschuss für Finanzen vorgestellt, jedoch noch nicht abgestimmt worden und hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile hält, wird zugestimmt.
Gegenstand des Tochterunternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt insbesondere die Erbringung von genehmigungsfreien infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft selbst oder durch die Gesellschafterin, durch deren Beteiligungsgesellschaften und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.
Ziel dieser Neustrukturierung ist die Optimierung des bereits bestehenden Geschäftsfeldes. Eine Erweiterung bzw. ein Ausbau des Leistungsspektrums soll nicht vorgenommen werden.
Dem in der Stellungnahme schriftlich formuliertem Anliegen, Handwerksbetriebe, die für die Stadt arbeiten, von der Mehrwertsteuer oder anderen steuerlichen Abgaben zu befreien, könne allerdings nicht Rechnung getragen werden.
In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Schubert, dass eine Abstimmung in der heutigen Sitzung möglich sei. Um den Ängsten der Handwerkskammer entgegenzuwirken, schlage er darüber hinaus vor, die Gründung eines mit Stadtverordneten zu besetzenden Beirates in die Beschlussformel aufzunehmen, um einen „Blick“ darauf zu haben.
Herr Dr. Scharfenberg fragt dazu nach, ob ein Beirat angemessen sei, wenn es sich wirklich nur um 11 Handwerker handele, die in der Tochtergesellschaft beschäftigt werden. Dazu wäre es auch ausreichend, wenn sich der Hauptausschuss im Rahmen einer halbjährlichen oder jährlichen Berichterstattung damit befasse. Im Weiteren fragt er nach, ob die Absicht bestehe, auch die Mitarbeiter des Regiebetriebes Luftschiffhafen in die Tochtergesellschaft aufzunehmen, was bisher immer verneint wurde.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die Anzahl der Beschäftigten nicht ausschlaggebend für die Gründung eines Aufsichtsrates o. ä. sei, wofür es zahlreiche Beispiele gebe. Um der Kritik und dem Misstrauen zu begegnen, spreche er sich für einen Beirat aus, der Transparenz herstelle und auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen achte. Herr Exner ergänzt, dass es sicher Synergien zwischen den Töchtern der Pro Potsdam geben könne; Absichten, weitere Mitarbeiter der in Rede stehende Tochter aufzunehmen , seien ihm nicht bekannt. Zur Kontrolle gebe es diverse Möglichkeiten, wie z. B. beim Aufsichtsrat der Pro Potsdam, der Einflussmöglichkeiten über die Jahresberichte habe. Herr Westphal führt aus, dass es jetzt um die Aufnahme der 11 Handwerker gehe und Leistungen zusammengefasst werden sollen. Langfristig sei es denkbar, Synergien mit dem Luftschiffhafen zu ermöglichen.
Herr Schubert betont, dass es für die Beschlussfassung dieses Anliegens wichtig sei, einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Die Möglichkeit der Kontrolle über den Hauptausschuss habe den Nachteil, dass entsprechende Mitteilungsvorlagen in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte sehr spät aufgerufen werden und bekanntlich weniger Aufmerksamkeit erhalten. Da es langfristig auch mehr als 11 Mitarbeiter werden können, sei die Bildung eines Beirates die bessere Variante.
Der Oberbürgermeister stellt die Ergänzungen, die bereits im Finanzausschuss vorgetragen wurden, (im Text fett markiert) zur Abstimmung. Diese werden mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die von Herrn Schubert namens der Fraktion SPD vorgeschlagene Ergänzung mit dem Wortlaut:
Als Aufsichtsgremium wird ein Beirat gegründet, der mit Stadtverordneten besetzt wird.
wird einstimmig angenommen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile hält, wird zugestimmt.
Gegenstand des Tochterunternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt die Erbringung von genehmigungsfreien infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft selbst oder durch deren Beteiligungsgesellschaften mit eigenem Personal ausgeführt wurden.
Ziel dieser Neustrukturierung ist die Optimierung des bereits bestehenden Geschäftsfeldes. Eine Erweiterung bzw. ein Ausbau des Leistungsspektrums soll nicht vorgenommen werden.
Als Aufsichtsgremium wird ein Beirat gegründet, der mit Stadtverordneten besetzt wird.a