20.01.2009 - 5.1 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Klini...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Bereich Beteiligungsmanagement
- Datum:
- Di., 20.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Zeretzke bringt die Drucksache ein und erläutert diese.
Er
weist darauf hin, dass es eine „Verkleinerung“ des Aufsichtsrates geben soll.
Frau Stolle (Betriebsrat) macht deutlich, dass mit der Verringerung der
Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auch eine Verringerung der Anzahl der
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erfolgt. Bisher waren 5
Arbeitsnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Sie
weist auf die Vergrößerung des Unternehmens und die damit wachsende
Mitarbeiterzahl hin. Es wird auch befürchtet, dass eine Branchenvertretung dann
nicht mehr gegeben ist.
Frau Stolle macht darauf aufmerksam, dass es derzeit keinen arbeitsfähigen Aufsichtsrat am Klinikum gibt.
Herr Schuder (Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) plädiert dafür, die
jetzige Form und Größe des Aufsichtrates beizubehalten und begründet dies.
Herr Zeretzke erklärt, dass es keine Verschiebung des Machtverhältnisses
geben wird. Es gibt nach wie vor die Drittel-Vertretung im Aufsichtsrat des
Klinikums. Er macht auch deutlich, dass große Gremien dazu neigen, nicht
effizient zu arbeiten.
Frau Schulze weist auf den als Tischvorlage ausgereichten
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke hin und erörtert diesen.
Frau E. Müller weist darauf hin, dass bei einer Verkleinerung des
Aufsichtsrates auch die Belange, die derzeit im Finanzausschuss beraten werden,
wieder im Aufsichtsrat bearbeitet werden können. Dies ist im Moment aufgrund
des immensen Zeitaufwandes nicht zu realisieren. Sie macht auch deutlich, dass
die Durchführung von Finanzausschuss und Aufsichtsrat einen großen zeitlichen
Aufwand bedeuten.
Herr Gruschka macht deutlich, dass dies aus seiner Sicht keinen Sinn
macht.
Frau E. Müller erklärt, dass eine Diskussion mit 15 Personen sehr viel
mehr Zeit in Anspruch nimmt, als mit 9 Personen. Dies ist auch der Grund dafür,
dass sich der Aufsichtsrat dazu entschlossen hat, zusätzlich einen
Finanzausschuss zu bilden. Bei einem kleineren Aufsichtsrat könnten die Themen,
die jetzt im Finanzausschuss bearbeitet und für die Aufsichtstarssitzungen
vorbereitet werden, wieder im Aufsichtsrat direkt behandelt werden.
Frau Judacz fragt, ob die zu klärenden Fragen die Gleichen sind, wie
bisher auch, die nun zukünftig auf weniger Schultern verteilt werden sollen.
Frau Müller bestätigt dies.
Frau von Halmen macht darauf aufmerksam, dass die
branchenspezifische Vertretung der Arbeitnehmer aus Sicht des Betriebsrates
sehr wichtig ist. Sie fragt Frau E. Müller, ob diese als Vorsitzende des
Aufsichtsrates dies auch so sieht.
Frau E. Müller hält die Branchenvertretung im Aufsichtsrat für sehr
wichtig. Um die drei Branchen abbilden zu können, hat man sich für die drei
Arbeitnehmervertreter entschieden.
Somit sind Ärzteschaft,
Pflegekräfte und nichtpflegerisches Personal im Aufsichtsrat vertreten.
Herr Schuder weist darauf hin, dass bisher vom Pflegedienst und von der
Ärzteschaft je zwei Arbeitsnehmervertreter Sitze im Aufsichtsrat hatten. Dies
ergibt sich aus dem Gruppenproporz. Er äußert mit Verweis auf die vorliegende
Fassung des Gesellschaftsvertrags Befürchtungen, dass dieser Proporz zukünftig
im Aufsichtsrat nicht mehr wiederzufinden ist.
Frau Stolle fragt, wie die fünf Tochtergesellschaften des Klinikums
zukünftig im Aufsichtsrat vertreten werden sollen.
Herr Zeretzke erklärt, dass der Aufsichtsrat für das gesamte Unternehmen
verantwortlich ist. Die schließt auch die Tochtergesellschaften des
Unternehmens mit ein. Auch diese können mit Sorgen und Problemen an den
Aufsichtsrat herantreten.
Änderungsantrag Die LINKE
§ 8 –
Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates, Abs. 2 erhält
folgende Fassung:
(2) Der
Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern:
a)
dem/der
für das Gesundheitswesen zuständigen Beigeordneten der Landeshauptstadt Potsdam
als Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrates,
b)
dem/der
für die Finanzen zuständigen Beigeordneten der Landeshauptstadt Potsdam,
c)
sechs
Aufsichtsratsmitglieder, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen,
werden von der Stadtverordnetenversammlung Potsdam entsprechend den
Kommunalrechtlichen Regelungen entsandt,
d)
zwei
weitere Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung
Potsdam entsandt; hierbei soll es sich um Persönlichkeiten handeln, die
aufgrund besonderer unternehmerischer, ärztlicher oder administrativer
Kenntnisse und Erfahrungen zum Wohle der Gesellschaft an der
Entscheidungsfindung mitwirken können,
e)
fünf
Aufsichtsratsmitglieder werden im Rahmen der freiwilligen Mitbestimmung aus der
Mitte der Arbeitnehmer der Gesellschaft gewählt und vom Betriebsrat in den
Aufsichtsrat entsandt. Jeweils zwei Mitglieder müssen dabei aus dem Kreis der
Ärzteschaft und aus dem Pflege- und Funktionsdienst stammen; ein Vertreter ist
aus der Gruppe der übrigen Mitarbeiter der Gesellschaft zu wählen. Teil dieses
Gesellschaftsvertrages ist die Wahlordnung für die Wahl der von den
Arbeitnehmern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder aus dem Jahr 2002 (Anlage).
Abstimmung:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 2
Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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