20.01.2009 - 5.1 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Klini...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Zeretzke bringt die Drucksache ein und erläutert diese.

Er weist darauf hin, dass es eine „Verkleinerung“ des Aufsichtsrates geben soll.

 

Frau Stolle (Betriebsrat) macht deutlich, dass mit der Verringerung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auch eine Verringerung der Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erfolgt. Bisher waren 5 Arbeitsnehmervertreter im Aufsichtsrat.

Sie weist auf die Vergrößerung des Unternehmens und die damit wachsende Mitarbeiterzahl hin. Es wird auch befürchtet, dass eine Branchenvertretung dann nicht mehr gegeben ist.

Frau Stolle macht darauf aufmerksam, dass es derzeit keinen arbeitsfähigen Aufsichtsrat am Klinikum gibt.

 

Herr Schuder (Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) plädiert dafür, die jetzige Form und Größe des Aufsichtrates beizubehalten und begründet dies.

 

Herr Zeretzke erklärt, dass es keine Verschiebung des Machtverhältnisses geben wird. Es gibt nach wie vor die Drittel-Vertretung im Aufsichtsrat des Klinikums. Er macht auch deutlich, dass große Gremien dazu neigen, nicht effizient zu arbeiten.

 

Frau Schulze weist auf den als Tischvorlage ausgereichten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke hin und erörtert diesen.

 

Frau E. Müller weist darauf hin, dass bei einer Verkleinerung des Aufsichtsrates auch die Belange, die derzeit im Finanzausschuss beraten werden, wieder im Aufsichtsrat bearbeitet werden können. Dies ist im Moment aufgrund des immensen Zeitaufwandes nicht zu realisieren. Sie macht auch deutlich, dass die Durchführung von Finanzausschuss und Aufsichtsrat einen großen zeitlichen Aufwand bedeuten.

 

Herr Gruschka macht deutlich, dass dies aus seiner Sicht keinen Sinn macht.

 

Frau E. Müller erklärt, dass eine Diskussion mit 15 Personen sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, als mit 9 Personen. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich der Aufsichtsrat dazu entschlossen hat, zusätzlich einen Finanzausschuss zu bilden. Bei einem kleineren Aufsichtsrat könnten die Themen, die jetzt im Finanzausschuss bearbeitet und für die Aufsichtstarssitzungen vorbereitet werden, wieder im Aufsichtsrat direkt behandelt werden.

 

Frau Judacz fragt, ob die zu klärenden Fragen die Gleichen sind, wie bisher auch, die nun zukünftig auf weniger Schultern verteilt werden sollen.

 

Frau Müller bestätigt dies.

 

Frau von Halmen macht darauf aufmerksam, dass die branchenspezifische Vertretung der Arbeitnehmer aus Sicht des Betriebsrates sehr wichtig ist. Sie fragt Frau E. Müller, ob diese als Vorsitzende des Aufsichtsrates dies auch so sieht.

 

Frau E. Müller hält die Branchenvertretung im Aufsichtsrat für sehr wichtig. Um die drei Branchen abbilden zu können, hat man sich für die drei Arbeitnehmervertreter entschieden.

Somit sind Ärzteschaft, Pflegekräfte und nichtpflegerisches Personal im Aufsichtsrat vertreten.

 

Herr Schuder weist darauf hin, dass bisher vom Pflegedienst und von der Ärzteschaft je zwei Arbeitsnehmervertreter Sitze im Aufsichtsrat hatten. Dies ergibt sich aus dem Gruppenproporz. Er äußert mit Verweis auf die vorliegende Fassung des Gesellschaftsvertrags Befürchtungen, dass dieser Proporz zukünftig im Aufsichtsrat nicht mehr wiederzufinden ist.

 

Frau Stolle fragt, wie die fünf Tochtergesellschaften des Klinikums zukünftig im Aufsichtsrat vertreten werden sollen.

 

Herr Zeretzke erklärt, dass der Aufsichtsrat für das gesamte Unternehmen verantwortlich ist. Die schließt auch die Tochtergesellschaften des Unternehmens mit ein. Auch diese können mit Sorgen und Problemen an den Aufsichtsrat herantreten.

 

Änderungsantrag Die LINKE

§ 8 – Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates, Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern:

a)      dem/der für das Gesundheitswesen zuständigen Beigeordneten der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrates,

b)      dem/der für die Finanzen zuständigen Beigeordneten der Landeshauptstadt Potsdam,

c)      sechs Aufsichtsratsmitglieder, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen, werden von der Stadtverordnetenversammlung Potsdam entsprechend den Kommunalrechtlichen Regelungen entsandt,

d)      zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung Potsdam entsandt; hierbei soll es sich um Persönlichkeiten handeln, die aufgrund besonderer unternehmerischer, ärztlicher oder administrativer Kenntnisse und Erfahrungen zum Wohle der Gesellschaft an der Entscheidungsfindung mitwirken können,

e)      fünf Aufsichtsratsmitglieder werden im Rahmen der freiwilligen Mitbestimmung aus der Mitte der Arbeitnehmer der Gesellschaft gewählt und vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt. Jeweils zwei Mitglieder müssen dabei aus dem Kreis der Ärzteschaft und aus dem Pflege- und Funktionsdienst stammen; ein Vertreter ist aus der Gruppe der übrigen Mitarbeiter der Gesellschaft zu wählen. Teil dieses Gesellschaftsvertrages ist die Wahlordnung für die Wahl der von den Arbeitnehmern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder aus dem Jahr 2002 (Anlage).

 

Abstimmung:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       2

Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2         

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       3

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=50658&selfaction=print