22.01.2009 - 3.1 Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen - Wiedervorlage -
- Datum:
- Do., 22.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- vertagt
Herr Butzmann weist auf die ausgereichte Stellungnahme der
Verwaltung zu den Änderungsanträgen und Fragen aus der letzten Sitzung hin und
regt an, eine Friedhofskommission einzuberufen, in der die einzelnen Punkte
diskutiert werden, um im März 2009 eine Neufassung der Satzung vorzulegen.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, die Stellungnahme der Verwaltung
jetzt kurz zu diskutieren und gegebenenfalls zu signalisieren, an welchen
Stellen noch Diskussionsbedarf besteht.
Zu § 5 (4) merkt er an, dass es unabhängig von der Grabpflege auch
in der Winterzeit Anlässe gibt, bei denen Menschen auf den Friedhof gehen. Er
bittet, dies in die Diskussion der Friedhofskommission aufzunehmen. Auch § 10
(2) sollte in diese Diskussion einbezogen werden.
Bezüglich § 10 (4) fragt er, wie die Hinterbliebenen über den
möglichen Spielraum bei der Länge der Trauerfeier informiert werden.
Herr Butzmann antwortet, dass mit den Hinterbliebenen im Zusammenhang der Absprachen zur Trauerfeier auch die Nutzungszeit für die Trauerhalle vereinbart wird. Er macht deutlich, dass es bisher bezüglich der Nutzung der Feierhalle keine Probleme gab.
Herr Rietz stellt fest, dass seine Hinweise ausreichende
Berücksichtigung fanden.
Er spricht die Anregungen der Familie Spillner an und fragt, wie
die Zulassungskriterien der Gewerbetreibenden auf dem Friedhof geregelt sind.
Herr Butzmann erklärt, dass es hierzu keine festgeschriebenen
Regelungen gibt.
Herr Dr. Seidel empfiehlt, auch dieses in der Friedhofskommission
zu thematisieren und gegebenenfalls eine verbindliche Regelung als Anhang zur
Satzung aufzunehmen.
Herr Jäkel informiert, dass sich der Ortsbeirat Eiche dazu
verständigt hat, dass die bisher gültigen Regelungen für den Friedhof Eiche
Gültigkeit behalten sollen.
Herr Dr.
Seidel bittet, noch einmal vertieft über die Erweiterung der Arbeitszeit am Samstagvormittag
nachzudenken, vorausgesetzt es gibt dagegen kein klares Veto der
Ausschussmitglieder. Bezüglich der Schlüsselgewalt macht er auf die
nachvollziehbare Stellungnahme der
Fa. Spillner aufmerksam. Er bittet, auch dies in der Kommission zu beraten.
Auch die Anzahl der Erdbeisetzungen pro Tag sollte in die Beratung einbezogen
werden. Dazu erfolgt kein Widerspruch seitens der Mitglieder.
Herr Butzmann macht deutlich, dass die Anzahl der Erdbeisetzungen pro Tag auch ein wirtschaftlicher Aspekt ist, da bei zwei parallel durchgeführten Erdbestattungen die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter nicht ausreichend sind.
Er weist darauf hin, dass hier überlegt werden muss, dass eine
Erhöhung der Zahl der Mitarbeiten dann auch die Gebühren erheblich erhöhen würde.
Herr Rietz betont, dass Beisetzungen nach 13:30 Uhr durch
Arbeitszeitverlagerung möglich sein sollten.
Frau Oldenburg macht darauf aufmerksam, dass zwei Erdbestattungen pro Tag nicht parallel stattfinden können, da für jede Trauerfeier die Feierhalle benötigt wird. Zwei Erdbestattungen nacheinander wären ihrer Ansicht denkbar.
Sie fragt, in welchem Zeitraum ein Verstorbener bestattet werden
muss.
Herr Butzmann erklärt, dass
mit Vor- und Nachbereitung einer Erdbestattung ca. 5 Stunden pro
Bestattung benötigt werden. Die
Bestattung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Bezüglich § 19 (4) bittet Herr Dr. Seidel um die entsprechende Überarbeitung
der Kalkulation. Dies sollte ebenso in der Kommission beraten werden. Aus
seiner Sicht, kann nicht wegen Problemen mit der jetzigen Gebührenkalkulation
die zusätzliche Beisetzung von Urnen auf Erdwahlstellen versagt werden. Dieser
Meinung schließen sich mehrere Mitglieder an.
Herr Gruschka bittet um eine Auflistung, auf welchen Friedhöfen
Baumgräber angeboten werden, da dies nicht auf jedem Potsdamer Friedhof möglich
ist. Diese Liste könnte auch als Anlage aufgenommen werden.
Zum § 35 (3) fragt Herr Dr. Seidel, ob es eine Möglichkeit gibt,
dies generell bei der Gebühr zu berücksichtigen (Entfernung und Beseitigung von
Grabmalen).
Herr Butzmann erklärt, dass diese Gebühr erst nach ca. 20 Jahren
zum Tragen kommt. Diejenigen, die vor 20 Jahren die Grabstelle bestellt haben,
haben seinerzeit diese Gebühren nicht bezahlt. Erst seit der Satzungsänderung
von 2001 ist dies zu Beginn der Nutzung berücksichtigt.
Herr Dr. Seidel bittet, dies dann auch so zu formulieren, dass der Übergangscharakter der Regelung erkennbar ist.
Frau Spillner begrüßt die Einrichtung der Kommission unter
Einbeziehung der Gewerbetreibenden. Sie regt an, auch interessierte Bürger in
die Friedhofskommission aufzunehmen.
Herr Butzmann regt an, dass ein Vertreter des KOUL-Ausschusses in
der Friedhofskommission mitarbeitet.
Bezüglich der Kommission formuliert der Vorsitzende für den
Ausschuss die Erwartung, dass eine breite Interessenvertretung realisiert und
der Ausschuss über die Zusammensetzung zeitnah nach Gründung der Kommission
informiert wird. Die Verwaltung sichert dies zu.
Die Drucksache wird zurückgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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232,3 kB
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