22.01.2009 - 3.1 Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
vertagt
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Herr Butzmann weist auf die ausgereichte Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsanträgen und Fragen aus der letzten Sitzung hin und regt an, eine Friedhofskommission einzuberufen, in der die einzelnen Punkte diskutiert werden, um im März 2009 eine Neufassung der Satzung vorzulegen.

 

Herr Dr. Seidel schlägt vor, die Stellungnahme der Verwaltung jetzt kurz zu diskutieren und gegebenenfalls zu signalisieren, an welchen Stellen noch Diskussionsbedarf besteht.

Zu § 5 (4) merkt er an, dass es unabhängig von der Grabpflege auch in der Winterzeit Anlässe gibt, bei denen Menschen auf den Friedhof gehen. Er bittet, dies in die Diskussion der Friedhofskommission aufzunehmen. Auch § 10 (2) sollte in diese Diskussion einbezogen werden.

Bezüglich § 10 (4) fragt er, wie die Hinterbliebenen über den möglichen Spielraum bei der Länge der Trauerfeier informiert werden.

 

Herr Butzmann antwortet, dass mit den Hinterbliebenen im Zusammenhang der Absprachen zur Trauerfeier auch die Nutzungszeit für die Trauerhalle vereinbart wird. Er macht deutlich, dass es bisher bezüglich der Nutzung der Feierhalle keine Probleme gab.

 

Herr Rietz stellt fest, dass seine Hinweise ausreichende Berücksichtigung fanden.

Er spricht die Anregungen der Familie Spillner an und fragt, wie die Zulassungskriterien der Gewerbetreibenden auf dem Friedhof geregelt sind.

 

Herr Butzmann erklärt, dass es hierzu keine festgeschriebenen Regelungen gibt.

Herr Dr. Seidel empfiehlt, auch dieses in der Friedhofskommission zu thematisieren und gegebenenfalls eine verbindliche Regelung als Anhang zur Satzung aufzunehmen.

 

Herr Jäkel informiert, dass sich der Ortsbeirat Eiche dazu verständigt hat, dass die bisher gültigen Regelungen für den Friedhof Eiche Gültigkeit behalten sollen.

 

Herr Dr. Seidel bittet, noch einmal vertieft über die Erweiterung der Arbeitszeit am Samstagvormittag nachzudenken, vorausgesetzt es gibt dagegen kein klares Veto der Ausschussmitglieder. Bezüglich der Schlüsselgewalt macht er auf die nachvollziehbare  Stellungnahme der Fa. Spillner aufmerksam. Er bittet, auch dies in der Kommission zu beraten. Auch die Anzahl der Erdbeisetzungen pro Tag sollte in die Beratung einbezogen werden. Dazu erfolgt kein Widerspruch seitens der Mitglieder.

 

Herr Butzmann macht deutlich, dass die Anzahl der Erdbeisetzungen pro Tag auch ein wirtschaftlicher Aspekt ist, da bei zwei parallel durchgeführten Erdbestattungen die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter nicht ausreichend sind.

Er weist darauf hin, dass hier überlegt werden muss, dass eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiten dann auch die Gebühren erheblich erhöhen würde.

 

Herr Rietz betont, dass Beisetzungen nach 13:30 Uhr durch Arbeitszeitverlagerung möglich sein sollten.

 

Frau Oldenburg macht darauf aufmerksam, dass zwei Erdbestattungen pro Tag nicht parallel stattfinden können, da für jede Trauerfeier die Feierhalle benötigt wird. Zwei Erdbestattungen nacheinander wären ihrer Ansicht denkbar.

Sie fragt, in welchem Zeitraum ein Verstorbener bestattet werden muss.

 

Herr Butzmann erklärt, dass  mit Vor- und Nachbereitung einer Erdbestattung ca. 5 Stunden pro Bestattung benötigt werden.  Die Bestattung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

 

Bezüglich § 19 (4) bittet Herr Dr. Seidel um die entsprechende Überarbeitung der Kalkulation. Dies sollte ebenso in der Kommission beraten werden. Aus seiner Sicht, kann nicht wegen Problemen mit der jetzigen Gebührenkalkulation die zusätzliche Beisetzung von Urnen auf Erdwahlstellen versagt werden. Dieser Meinung schließen sich mehrere Mitglieder an.

 

Herr Gruschka bittet um eine Auflistung, auf welchen Friedhöfen Baumgräber angeboten werden, da dies nicht auf jedem Potsdamer Friedhof möglich ist. Diese Liste könnte auch als Anlage aufgenommen werden.

 

Zum § 35 (3) fragt Herr Dr. Seidel, ob es eine Möglichkeit gibt, dies generell bei der Gebühr zu berücksichtigen (Entfernung und Beseitigung von Grabmalen).

 

Herr Butzmann erklärt, dass diese Gebühr erst nach ca. 20 Jahren zum Tragen kommt. Diejenigen, die vor 20 Jahren die Grabstelle bestellt haben, haben seinerzeit diese Gebühren nicht bezahlt. Erst seit der Satzungsänderung von 2001 ist dies zu Beginn der Nutzung berücksichtigt.

 

Herr Dr. Seidel bittet, dies dann auch so zu formulieren, dass der Übergangscharakter der Regelung erkennbar ist.

 

Frau Spillner begrüßt die Einrichtung der Kommission unter Einbeziehung der Gewerbetreibenden. Sie regt an, auch interessierte Bürger in die Friedhofskommission aufzunehmen.

 

Herr Butzmann regt an, dass ein Vertreter des KOUL-Ausschusses in der Friedhofskommission mitarbeitet.

 

Bezüglich der Kommission formuliert der Vorsitzende für den Ausschuss die Erwartung, dass eine breite Interessenvertretung realisiert und der Ausschuss über die Zusammensetzung zeitnah nach Gründung der Kommission informiert wird. Die Verwaltung sichert dies zu.

 

Die Drucksache wird zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage