22.01.2009 - 4.1 Fahrradtauglichkeit für Uferweg Leipziger Straß...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann gibt Erläuterungen zur Mitteilungsvorlage.

 

Herr Naber fragt, welches Problem im Bereich des Wasserwerkes besteht.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass sich dieser Bereich in der Wasserschutzzone 1 befindet, was bedeutet, dass das Betreten nur durch autorisiertes Personal gestattet ist. Bei einer Neuordnung könnte dieser Bereich in Wasserschutzzone 2 eingestuft werden. Diesbezüglich laufen die notwendigen Vorbereitungen für die neue Verordnung von der man derzeit nicht sagen kann, wann diese in Kraft tritt.

 

Frau Schwarz (Behindertenbeirat) weist darauf hin, dass die Uferwege auf Hermannswerder häufig durch Rollstuhlfahrer genutzt werden, da dort die Behindertenwerkstätten und Wohnungen für Behinderte sind.

 

Auf Nachfrage von Dr. Seidel bestätigt Herr Goetzmann, dass nach dem jetzt vorgelegten Konzept die gesamte Strecke durch Fahrrad- und Rollstuhlfahrer befahrbar ist und es keine Treppen bzw. Steilrampen geben wird.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage