22.01.2009 - 4.1 Fahrradtauglichkeit für Uferweg Leipziger Straß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 22.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann gibt Erläuterungen zur Mitteilungsvorlage.
Herr Naber fragt, welches Problem im Bereich des Wasserwerkes
besteht.
Herr Goetzmann erklärt, dass sich dieser Bereich in der
Wasserschutzzone 1 befindet, was bedeutet, dass das Betreten nur durch
autorisiertes Personal gestattet ist. Bei einer Neuordnung könnte dieser
Bereich in Wasserschutzzone 2 eingestuft werden. Diesbezüglich laufen die notwendigen
Vorbereitungen für die neue Verordnung von der man derzeit nicht sagen kann,
wann diese in Kraft tritt.
Frau Schwarz (Behindertenbeirat) weist darauf hin, dass die
Uferwege auf Hermannswerder häufig durch Rollstuhlfahrer genutzt werden, da
dort die Behindertenwerkstätten und Wohnungen für Behinderte sind.
Auf Nachfrage von Dr. Seidel bestätigt Herr Goetzmann, dass nach
dem jetzt vorgelegten Konzept die gesamte Strecke durch Fahrrad- und
Rollstuhlfahrer befahrbar ist und es keine Treppen bzw. Steilrampen geben wird.
Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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