10.02.2009 - 2.5 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Dr. Seidel äußert bedauernd, dass die Stellungnahmen zu Fragen des Artenschutzes nicht zur Kenntnis gegeben werden, sondern nur das Ergebnis formell mitgeteilt worden ist.

 

Frau Holtkamp signalisiert Bereitschaft, die Stellungnahme des Landesumweltamtes dem Protokoll dieser Sitzung beizufügen (sh. Anlage). Ferner verweist sie hierzu auf die Darstellungen auf S. 34 (Artenschutzrechtliche Prüfung). Sie macht aufmerksam, dass die Flächen im Plangebiet keine Brutstätten sind und auch keine Bedeutung als Ruhestätten haben.

Es wurde lediglich festgestellt, dass die Flächen ausschließlich von den festgestellten Vogelarten zur Nahrungsaufnahme in ihren Aktivitätszeiten genutzt werden.

 

Herr Dr. Seidel bittet protokollarisch festzuhalten, dass es hier schlussendlich Einvernehmen gibt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 106 „An der Hauptstraße/ Haseleck“, OT Marquardt ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 2)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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