10.02.2009 - 2.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 121...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“ ist in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

     Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das beigefügte     städtebauliche Konzept dienen (s. Anlage 2).

 

2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anl. 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0