10.02.2009 - 2.12 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Frau
Voges (Vertreter für die Anwohner der Häuser Zeppelinstr. 164, 165 und 166)
nimmt das Rederecht wahr. Sie begrüßt ein solches Vorhaben, äußert jedoch
deutliche Vorbehalte zur Größe/Höhe sowie zur Parksituation als auch den
Lieferverkehr/Notdienst. Frau Voges spricht sich für eine behutsame
Entwicklung der Havelbucht aus und
kündigt die Übergabe einer Unterschriftsliste an.
Herr
Willuhn (TLG) äußert, dass eine nachbarschaftliche Zustimmung der PWG nicht
erforderlich sei; man aber dort gewesen sei und sich mit den Mitgliedern des
Aufsichtsrates und den Wählervertretern der Zeppelinstr. gesprochen habe. Im
Ergebnis sei das Vorhaben insgesamt begrüßt worden; jedoch gäbe es Probleme mit
dem 6Geschosser.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass die TLG mit Blick
auf die bisherige Diskussion mitgeteilt habe, dass auch eine andere Variante
möglich wäre. Wegnahme des 6. Geschosses und Verteilung des verlorenen
Geschosses auf den Bereich, wo bislang nur 3Geschossigkeit vorgesehen war.
Diese
Lösung, wenn sie für einen gangbareren Weg gehalten werde, ist zwar nach § 34
BauGB genehmigungsfähig; aber nicht die aus Verwaltungssicht favorisierte
Lösung. Seitens der TLG liegt die Bereitschaft vor, den Bauantrag von
gestaffelten 6, 5 und 3Geschossen auf durchgehende 5Geschossigkeit umzustellen.
Herr Dr.
Seidel erkundigt sich nach der Bruttogeschossflächenzahl.
Herr Goetzmann
bestätigt, dass das unterzubringende Volumen das gleiche sei.
Herr
Jäkel erinnert daran, dass der Bereich Neustädter Havelbucht aufgrund
besonderer städtebaulicher Qualität vor Jahren mit einem Architekturpreis
geehrt worden ist. Es handelt sich um ein hochwertiges Wohngebiet und das soll
es auch bleiben. Er hält es für wichtig, hier besonders sensibel zu planen, die
Wohnqualität der Bewohner zu schützen und die Anwohner ausdrücklich
einzubeziehen. Er erwartet, dass die Baumassen gegenüber der bisherigen Planung
zurückgenommen werden und fordert weiterhin eine differenzierte
Höhenentwicklung von maximal 3 bis 4, höchstens in Teilen 5 Geschossen. Die von
Herrn Willuhn neu vorgeschlagene 5-Geschossigkeit über die gesamte Fläche
empfindet er als noch ungeeigneter als den letzten Entwurf. Einer solchen
Bebauung ist er nicht bereit zuzustimmen.
Herr
Cornelius erkundigt sich, ob es sich bei 5 Geschossen um eine absolute Höhe von
ca. 15 m handeln würde. Dies wird von Herrn Goetzmann bestätigt.
Herr
Kutzmutz berichtet, dass er mit den Anwohnern gesprochen habe. Der Konflikt
zwischen der PWG und den Mietern (Bewohnern) sollte nicht außer Acht gelassen
werden.
Herr
Kümmel merkt an, dass sich der Konflikt mit den Mietern nicht über einen
Bebauungsplan lösen lasse. Er richtet die Frage an die TLG, ob die Bereitschaft
bestehe von dem Bauvolumen zurückzugehen.
Die
Ausschussvorsitzende spricht die Stellplätze und den An- und Ablieferverkehr
an. Sie schlägt vor, in einer Anwohnerversammlung für das Vorhaben zu werben.
Herr
Goetzmann informiert zur Stellplatzfrage, dass sich diese nach der
Stellplatzsatzung Baugenehmigungsverfahren errechnen würde. Dabei sei z.B. für
betreutes Wohnen mit 0,2 Stellplätzen je Einheit. Ähnlich erfolgt auch die
Ermittelung für Pflegeeinrichtungen (Betten). Die errechnete Stellplatzbilanz
weist für das Vorhaben 20 Stellplätze aus.
Frau
Hüneke betont, dass in einem Bebauungsplanverfahren alles einer fairen offenen
Prüfung unterzogen werde und damit ein hervorragendes Instrument sei. Dies sei
hier nicht erreichbar.
Frau
Hüneke erkundigt sich, ob die Anzahl der Pflegeplätze jetzt benötigt werden.
Herr
Willuhn verweist auf die gestrige Verständigung mit der Beigeordneten Frau
Müller, dass sich mit den zu schaffenden Plätzen ein in der Landeshauptstadt in
der Zukunft abzeichnender Bedarf bis zum Jahre 2020 gedeckt werden könne.
Weiterhin
führt Herr Willuhn aus, dass eine Anwohnerversammlung für Ende Februar geplant
war, jedoch jetzt erst einmal die geänderte Größenordnung vorgestellt werden solle.
Er appelliert an die Politik zu überdenken, dass mit diesem Vorhaben ein Platz
für alte Leute in der Mitte Potsdams geschaffen würde.
Herr Dr.
Seidel nimmt Bezug auf den Aufstellungsbeschluss; aus städtebaulicher Sicht sei
3-4 Geschossigkeit sinnvoll (sh. letzter Absatz in den Planungszielen). Es sei
bedauerlich, dass keine Bewegung auf Seiten des Investors erfolgt. Der Wert des
Grundstückes am Wasser bestimme sich maßgeblich am Wert der baulichen Nutzung.
Wenn die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt; hätte dies Konsequenzen auf
den Wert des Grundstückes.
Herr
Cornelius bringt zum Ausdruck, dass auch die Einrichtung einer gastronomischen
Nutzung Verkehr zur Folge haben würde. Auch seien bei einer Bebauung
entsprechend dem Bebauungsplan Verkehrsströme erforderlich. Die Meinung der
Anwohner wird sich der Aufstellung des B-Planes auch nicht ändern.
Herr
Pfrogner greift den Hinweis von Frau Hüneke auf und macht deutlich, dass das
B-Plan-Verfahren Transparenz schaffe.
Herr Dr.
Seidel erkundigt sich nach der Länge der beiden Flügel.
Herr
Stäbe (Architekt) teilt mit, dass es sich um 60 m in der maximalen Ausdehnung
handeln würde. Bei dem anderen Gebäude etwas geringer. Die Breite belaufe sich
auf 16 m; die maximale Höhenentwicklung sei ca. 15,30 m bei 5 Vollgeschossen.
Die
Ausschussvorsitzende verweist auf die bereits mehrmals geführten Diskussionen
in den Ausschüssen, Fraktionen und in der Stadtverordnetenversammlung und sieht
eine Chance für eine abschließende Diskussion in den Fraktionen.
Herr
Willuhn äußert, dass er dankbar für ein klares Votum zur 5geschossigen Lösung
sei und macht auf ein Zeitproblem aufmerksam.
Die
Behandlung der Vorlage wird auf die Sitzung am 24.2.2009 vertagt.
Anlagen zur Vorlage
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