18.02.2009 - 3.7 Kleinteilige Maßnahmen an Schulen

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschuss für Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 die Drucksache mit 5/0/2 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Herr Kaminski bringt den vorliegenden Antrag nochmals ein und erklärt, dass hiermit beabsichtigt sei, ein kleines Budget den Schulen für kleine Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

In der Diskussion wird nochmals die Frage hinsichtlich der Definition „kleinteilige Maßnahmen“ gestellt. Frau Knoblich bittet um Darlegung, welche Maßnahmen konkret gemeint seien.

 

Herr Kümmel weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung dieses Antrages auch gesagt werden müsse, woraus man diese finanzieren sollte.

 

Herr Schüler merkt an, dass der KIS hier als Verwalter und der Bereich Schule als Mieter agieren.

Herr Exner legt dar, dass mit „kleinteiligen Maßnahmen“ keine Maßnahmen der Bauunterhaltung gemeint sein können. Herr Richter merkt an, dass eine Position „Brandschutz/Sicherheit, die für die hier gemeinten Maßnahmen verwendet werden könne, bereits im Wirtschaftsplan KIS vorhanden sei. Richtig sei, dass es für den Kita-Bereich eine Position „kleinteilige Maßnahmen“ gebe, wo in der Tat  für die eventuell sofort umzusetzenden „kleinteiligen Maßnahmen“ keine konkrete Planung im Voraus erfolgen kann.

 

Herr Richter informiert auf Nachfrage von Frau Knoblich hinsichtlich der Bewirtschaftung im Kita-Bereich, dass die inhaltliche Entscheidung in Form eines Vorschlages vom KIS in Abstimmung mit dem Fachbereich erfolge.

 

Im Ergebnis der Diskussion bittet Herr Kaminski um Zurückstellung des Antrages zwecks Klärung und nochmaliger Abstimmung in der Fraktion bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 18. März 2009.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Entwurf des Haushaltsplanes für 2009

eine Position „Kleinteilige Maßnahmen an und in Schulgebäuden“ aufzunehmen.

 

 

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