11.02.2009 - 5 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister bittet Herrn Schüler, als Antragsteller die Drucksache einzubringen.

Herr Schüler führt aus, dass dieser Antrag Bezug auf den bereits gefassten Beschluss nehme, mit dem die Grundlage für die Verteilung der Summe gelegt wurde, die im jeweiligen Haushalt stehe. Anlass  für diese Antragstellung sei die Stellungnahme des Innenministeriums gewesen, die Gruppen ausdrücklich zulasse. Durch sie werde die Arbeit für die Stadtverordneten gebündelt, die keiner Fraktion angehören. Deshalb schlage er vor, dass Gruppen nach einem entsprechenden Berechnungsmodus einen Pro-Kopf-Betrag erhalten.

Frau Dr. Müller stellt fest, dass sich der Antrag auf eine Haushaltsgröße und nicht auf ein Verteilungsprinzip beziehe. Dem widerspricht Herr Schüler, da die Summe die der Verteilung zu Grunde gelegt werde, mit der Haushaltssatzung zu beschließen sei. Das bedeute, dass die Summe für 2008 nicht mehr veränderbar sei und für 2009 erst mit der Haushaltssatzung beschlossen werde.

 

Anschließend bringt Herr Schwemmer seinen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:

 

1.      Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) und Einzelstadtverordnete aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen, Gruppe und Einzelstadtverordneten multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen oder Einzelstadtverordneten dividiert wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen. Einzelstadtverordnete erhalten nur den Pro-Kopf-Betrag.

 

2.      Die Fraktionen,  Gruppen  und Einzelstadtverordneten haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtverordneten ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

Er betont, dass man sich entweder für eine Fraktionsfinanzierung mit einem Sockel- und einem Pro-Kopf-Betrag entscheide, bei der alle anderen Stadtverordneten, die keiner Fraktion angehören, außen vor seien oder man verteile auf alle Stadtverordnete einen Pro-Kopf-Betrag. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und werde ihn veranlassen dagegen zu klagen.

 

 

Herr Boede widerspricht dieser Auffassung, da die Finanzierung dem Zweck der Bündelung diene und ein einzelner Stadtverordneter sich nicht bündeln könne. Er bringt seinerseits einen Änderungsantrag mit dem Wortlaut ein:

 

Der letzte Satz entfällt und wird durch folgenden Absatz ersetzt: Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.

 

Die rückwirkende Zahlung sei zwingend, um die Kosten zu decken, die aus Rechtsstreitigkeiten  der Anderen entstanden seien und von der Stadt sowieso zu begleichen wären, da die Gruppe formalrechtlich ein Teil der Kommune sei.

 

 

Frau Dr. Müller bringt danach den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Punkt 1.  mit dem Wortlaut ein:

In den Haushalt 2009, Konto 5492000, werden die Mittel für die Fraktionsfinanzierung in der Höhe eingestellt, mit der die finanzielle Ausstattung der Fraktionen auf dem Stand gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 2008 gewährleistet bleibt.

Sie betont, dass es ein Prinzip der Verlässlichkeit gebe, was auch für den bereits gefassten Beschluss zur Fraktionsfinanzierung gelten müsse. Sicher habe es die Einigung gegeben, die Fraktionsfinanzierung noch einmal anzufassen, wenn der Gruppenstatus geklärt ist. In dem gefassten Beschluss seien aber auch Summen genannt, auf die sich die Fraktion DIE LINKE verlassen  und entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen habe. Herr Dr. Scharfenberg ergänzt, dass es nicht um eine Besserstellung der Fraktionen gehe, sondern darum, den bisherigen Standard beizubehalten.

 

Herr Naber erinnert an die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE in der 3. Sitzung der StVV zu einem diesbezüglichen Änderungsantrag, der genau dem jetzt vorgelegten entspreche. Er fragt, ob die Fraktion DIE LINKE von einer Erhöhung der Haushaltssumme ausgegangen sei.

Herr Schröder betont, dass  sich mit der vorgeschlagenen Änderung auch die Höhe der Zuweisungen ändere, was für die Fraktion CDU/ANW ca. 5 % der Summe ausmache; auch seine Fraktion habe eine andere Summe zu Grunde gelegt. Andererseits sei die Höhe der Summe für die Fraktionsfinanzierung HSK-Bestandteil und damit langfristig festgeschrieben.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass seine Fraktion von vornherein die Berücksichtigung der höheren Anzahl der Stadtverordneten gefordert habe. Die im Haushalt eingestellten Mittel waren für 50 Stadtverordnete geplant – jetzt seien es aber 6 mehr. Der bisherige Standard solle beibehalten werden, um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu sichern.

Herr Schüler bestätigt, dass die Fraktionsfinanzierung HSK-Bestandteil sei; die heutige Entscheidung bestimme aber nur das Verfahren der Verteilung.

Frau Engel-Fürstberger fordert konkrete Rechenbeispiele und eine „Zahl“, mit der in der Haushaltsberatung umgegangen werde. Auch sie würde es begrüßen, wenn die ehrenamtliche Arbeit besser honoriert werden würde. Dass die Fraktionen auf einen Teil ihrer Zuwendungen verzichten müssten, wenn der Gruppenstatus anerkannt werde, war klar, denn Frau Bankwitz habe diese Summen in der bereits erwähnten Sitzung eindeutig benannt.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass entsprechende Änderungen der Ausgangssumme erst mit der Haushaltsberatung erfolgen könnten und ein Beschluss mit einer Haushaltsbindung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Das habe genauso wie die Entschädigungssatzung Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Andererseits dränge der anerkannte Gruppenstatus zu einer Entscheidung.

Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, dass der Hauptausschuss erst in seiner nächsten Sitzung am 25.02.09 eine Empfehlung abgeben solle, um der Diskussion gerecht zu werden – bis dahin solle der Antrag zurückgestellt werden.

 

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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