04.03.2009 - 5.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 110...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 02.03.2009) ausgereicht; in dieser sind die vom Ortsbeirat Grube beantragten Änderungen der Planziele enthalten (diese wurden mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht).

 

Entsprechend der Bitte des Stadtverordneten Rietz, Fraktion CDU/ANW, gibt die Beigeordnete  für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz zu Protokoll: In die Planungsziele wird aufgenommen, dass diese Regelungen mit dem Tag der Beschlussfassung für das entsprechende Gebiet in Kraft treten.

 

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 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Feldweg / Stichkanal“ OT Grube ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen