04.03.2009 - 5.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 110...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 02.03.2009) ausgereicht; in dieser sind die vom Ortsbeirat Grube beantragten Änderungen der Planziele enthalten (diese wurden mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht).
Entsprechend
der Bitte des Stadtverordneten Rietz, Fraktion CDU/ANW, gibt die
Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz zu Protokoll: In die Planungsziele
wird aufgenommen, dass diese Regelungen mit dem Tag der Beschlussfassung für
das entsprechende Gebiet in Kraft treten.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Feldweg / Stichkanal“ OT Grube ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 3).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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