04.03.2009 - 4.26 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.26
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Recht
- Datum:
- Mi., 04.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Entwurf der Hauptsatzung wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung am 02.03.2009 ausgereicht, die die im
Hauptausschuss mehrheitlich befürworteten Änderungen beinhaltet und vom
Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service mündlich untersetzt wird. Die Anlage mit dem Wappen und der
Stadtflagge der Landeshauptstadt Potsdam wurden als TISCHVORLAGE ausgereicht.
Herr
Exner gibt folgende redaktionelle Änderung bekannt:
Im §
22 Abs. 4 d) muss es richtig heißen „Kartzower
Dorfstraße“.
Im Weiteren verweist Herr Exner auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 04.03.2009, das insbesondere Erläuterungen zu § 19 BbgKVerf „Regelungen zu den Beiräten in der Hauptsatzung“ beinhaltet. Dieses Schreiben wurde dem Vorsitzenden der StVV und den Vorsitzenden der Fraktionen ausgereicht.
Danach
schlägt Herr Exner folgende Änderung zu § 13 Abs. 3 vor:
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften. Wesentlicher Inhalt von Gesellschaftssatzungen ist: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlage, Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten.
Zu
dieser Änderung werden keine Einwände vorgebracht.
Änderungs-/Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:
1. §
6, Punkt 1:
Der
erste Satz wird wie folgt geändert:
In
der Landeshauptstadt wird ein Migrantenbeirat gebildet.
Diese
Änderung wird von der Verwaltung übernommen.
2. In
die Hauptsatzung ist der Paragraph „Petitionsrecht“ in der Fassung des §
6 der Hauptsatzung vom 11. November 2004 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt
Potsdam Nr. 21/Jahrgang 15 vom 17. November 2004) aufzunehmen.
3. In
die Hauptsatzung ist der Paragraph „Sicherung des Akteneinsichtsrechts“
in der Fassung des § 7 der Hauptsatzung vom 05. Juni 2002 (Amtsblatt für die
Landeshauptstadt Potsdam Nr. 7/Jahrgang 13 vom 27. Juni 2002) aufzunehmen.
Die
Stadtverordnete B. Müller, Fraktion DIE LINKE, bittet um folgende redaktionelle
Änderung: Im § 15 Abs. 5
muss es statt „... der Stadtverordnetenversammlung ... „ richtig „... des Hauptausschusses
...“ heißen.
Änderungsantrag:
Stadtverordneter Gruschka, Fraktion DIE LINKE:
In § 2
wird der Satz 1 wie folgt ersetzt:
Für alle Bezeichnungen wird – sofern eine neutrale Form nicht gewählt werden kann – sowohl die weibliche als auch die männliche Form verwendet.
Diese
Änderung wird von der Verwaltung übernommen.
Änderungsantrag
Stadtverordneter
Boede, Die Andere:
§ 12 wird
ersatzlos gestrichen.
Anschließend
wird über die beantragten Änderungen und Ergänzungen abgestimmt.
Abstimmung:
Die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Ergänzung um die Punkte 2. (Aufnahme Paragraph Petitionsrecht) und 3. (Aufnahme Paragraph Sicherung Akteneinsichtsrecht) werden
mit 25
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 21
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Stadtverordneten Boede, Die Andere, beantragte Streichung des § 12 wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 7
Ja-Stimmen.
Die Abstimmung der so geänderten Beschlussvorlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BbgKVerf (Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung).
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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