19.02.2009 - 2.2 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp gibt Erläuterungen zur vorliegenden Drucksache und weist auf die in der Sitzung am 22.01.2009 ausgereichte Austauschseite hin.

 

Herr Naber bringt folgenden als Tischvorlage ausgereichten Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B 90 ein und begründet diesen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.                  Der vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.

2.                  Baurecht für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 41 zu schaffen.

3.                  Ungeachtet der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer Straßenbahntrasse durch das Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss zwischen Fontanestrasse, Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung des Bebauungsplanes Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene Trasse für eine Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.

4.                  Die Trassenfreihaltung ist auch bei der anstehenden Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu verankern.

 

Herr Jäkel wird nach derzeitigem Kenntnisstand den Änderungsantrag von Herrn Naber unterstützen und begründet dies.

 

Frau Oldenburg kann einem beschleunigten Verfahren nicht zustimmen. Sie stellt fest, dass  Grünflächen in nicht unerheblichem Maße wegfallen.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die Vorprüfung ergeben hat, dass bei positiver Stellungnahme des Landesumweltamtes das beschleunigte Verfahren möglich ist.

Sie informiert, dass bereits Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde hergestellt wurde.

 

Herr Dr. Seidel weist darauf hin, dass die Trassenfreiheit im Verkehrsentwicklungsplan verankert werden muss.

Die Kita kann seines Erachtens nach auch an anderer Stelle errichtet werden, nicht aber der Wohnungsbau.

 

Herr Teuteberg unterstützt inhaltlich den Änderungsantrag, kann diesem aber aus formalen Gründen nicht zustimmen. Er plädiert für die Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses.

 

Frau Oldenburg fragt, ob bekannt ist, wie der Verkehrsbetrieb zur Verlegung der vorzuhaltenden Tramstrecke steht.

 

Herr Dr. Seidel informiert, dass der Verkehrsbetrieb seinerzeit über das Ergebnis des standardisierten Bewertungsverfahrens nicht glücklich war, da der Lückenschluss zwischen Babelsberg und Betriebshof/Stern aus unterschiedlicher Sicht von großer Bedeutung ist. Mit diesem Bewertungsergebnis besteht jedoch derzeit keine Aussicht auf Förderung.

 

Herr Dr. Wegewitz fragt, ob die Punkte des Änderungsantrages gesondert abgestimmt werden können.

 

Frau E. Müller weist auf den bestehenden dringenden Bedarf an Kita-Plätzen hin. Sie macht deutlich, dass es einen erheblichen Zeitverzug geben wird und zu Problemen bei der Kita-Platzversorgung, wenn der von der Verwaltung vorgelegte Beschluss nicht gefasst wird. Sie bittet, dies im Gesamtkontext zu beachten.

 

Frau Oldenburg fragt, ob es aufgrund des gegenwärtigen Baurechts eine Möglichkeit gibt, nur die Kita zu bauen.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass der B-Plan derzeit nicht den Bau einer Kita an dieser Stelle erlaubt. Innerhalb des B-Planes-Bereichs sind keine geeigneten Flächen für eine Kita vorhanden. Die Suche nach anderen Standorten in einem anderen Bereich würde ebenso einen erheblichen Zeitaufwand und Verzug bedeuten.

 

Herr Jäkel hält die Freihaltetrasse für die Straßenbahn wie auch den Bau einer Kita für wichtig.

 

Herr Naber schlägt vor, den Änderungsantrag zu teilen und über die Punkte 1-3 im Paket abzustimmen. Der Punkt 4 ist als gesonderter Antrag zu betrachten.

 

1. Änderungsantrag:

  1. Der vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.
  2. Baurecht für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 41 zu schaffen.
  3. Ungeachtet der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer Straßenbahntrasse durch das Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss zwischen Fontanestrasse, Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung des Bebauungsplanes Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene Trasse für eine Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

                                                           

2. Änderungsantrag:

  1. Die Trassenfreihaltung ist auch bei der anstehenden Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu verankern.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       5

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

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Damit wird als geänderter Beschlusstext empfohlen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.                  Der vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.

2.                  Baurecht für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 41 zu schaffen.

3.                  Ungeachtet der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer Straßenbahntrasse durch das Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss zwischen Fontanestrasse, Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung des Bebauungsplanes Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene Trasse für eine Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.

4.                  Die Trassenfreihaltung ist auch bei der anstehenden Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu verankern.

 

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Anlagen zur Vorlage