24.02.2009 - 2.8 Keine städtischen Mittel für Stadtkanal

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kutzmutz bringt den Antrag ein.

 

Frau Hüneke spricht sich gegen den Antrag aus. Sie greift die Mitteilung der Verwaltung auf, dass Mittel eingesetzt worden sind, um das Gesamtvorhaben positiv voran zu bringen.

 

Herr Kirsch macht aufmerksam, dass ein Fördermitteleinsatz den Eigenmitteleinsatz zur Voraussetzung hat.

 

Herr Graumann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) äußert u.a., dass eine Chance besteht etwas zu tun; der Fördermitteleinsatz gewähre Kontinuität. Von daher empfiehlt er den Antrag abzulehnen. Er betont, dass sich die Stadt mit Erfolg um die Aufnahme des Sanierungsgebietes in das Bundesprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bemüht habe. Das Programm geht von einer anteiligen Finanzierung von 40 % durch den Bund, 40 % durch das Land und 20 % durch die Kommune aus.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt die Äußerungen und verweist darauf, dass es bei jeder Maßnahme förderfähige und nicht förderfähige Kosten geben würde; diese könnten über Spendenmittel finanziert werden.

 

Die Abstimmung wird vorgenommen.

Mit dem Ergebnis der Abstimmung wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Es werden keine städtischen Mittel für die Freilegung des Stadtkanals zur Verfügung gestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Haushalt 2009 keine städtischen Mittel für die Freilegung des Stadtkanals einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       0