25.02.2009 - 7 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf den Diskussionsstand aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses und bittet, die neu vorliegenden Änderungsanträge einzubringen.

 

Frau Dr. Müller bringt den Änderungsantrag namens der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Beschlusstext wird  im Punkt 1 wie folgt geändert:

 

Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung zu stellenden Mittel sind im Haushalt, Konto 5492000, einzustellen.

Von diesem Betrag wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag  zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.

70 % des Betrages werden als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass diese mit der Zahl der Fraktionen multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder der Fraktionen dividiert wird.

Darüber hinaus erhalten Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen,) den gleichen Pro- Kopf- Betrag wie Mitglieder von Fraktionen.

Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.

 

Sie betont, dass der Änderungsantrag aus der letzten Hauptausschusssitzung aufrecht erhalten und favorisiert werde.

 

Anschließend bringt Herr Teuteberg den Änderungsantrag der Fraktion FDP/Familienpartei mit folgendem Wortlaut ein:

 

Zur Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes der Gruppen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende Regelungen getroffen:

1.      Für die finanzielle Ausstattung der Gruppen wird zusätzlich zur Fraktionsfinanzierung die Gruppenfinanzierung im Haushalt eingestellt.

2.      Es wird ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 340,00 Euro derart auf die Gruppen aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Gruppe multipliziert wird.

3.      Die Zuwendungen werden monatlich anteilig bis spätestens zum 5. des jeweiligen Monats auf die Gruppenkonten überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushaltes ist eine quartalsweise Überweisung möglich.

4.      Der Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31. Januar jeden Jahres dem Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen. Bei fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so lange eingestellt, bis dieser dem Oberbürgermeister vorliegt.

5.      Gruppen dürfen Rücklagen bilden. Die Summe aus diesen und den per 31. Dezember eines Jahres nicht verausgabten Mitteln aus städtischen Zuweisungen dürfen 5 % der jährlichen Barzuweisung nicht überschreiten und sind jährlich mit dem Verwendungsnachweis anzugeben.

6.      Im Weiteren wird den Gruppen seitens der Verwaltung ein Kopierer zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den Fraktionen überlassen. Die Leasingkosten sind im Rahmen der inneren Verrechnung durch das Büro der StVV zu tragen; die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Anzahl der Kopien für jede Gruppe gesondert.

7.      Gegenstände, die aus Barmitteln beschafft werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen, das mit dem Verwendungsnachweis jährlich vorzulegen ist. Die Gegenstände bleiben Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.     

 

Herr Schröder spricht sich dafür aus, die erhöhte Anzahl der Mitglieder der StVV zu berücksichtigen und deshalb die bisherige Berechnungsgrundlage aus der vergangenen Wahlperiode, also die im Haushalt eingestellten 320.000 Euro, um den Anteil der zusätzlichen 6 Stadtverordneten aufzustocken. Die Mitglieder der StVV, die Gruppen angehören, sollen ebenfalls einen Pro-Kopf-Betrag erhalten.

Herr Schubert und Herr Naber sprechen sich dagegen aus, da der bisherige Finanzsockel ausreichend sei. Herr Naber betont nachdrücklich, dass mit dem  vorliegenden Antrag nur die Art der Verteilung und nicht die Höhe des Haushaltspostens beschlossen werde.

Herr Boede führt aus, dass es für ihn relativ egal sei, auf welcher Grundlage die Gruppen an der Finanzierung beteiligt werden. Für „Die Andere“ sei es wichtig, die Zuwendungen auch rückwirkend zu erhalten, um somit ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können, die sonst die Stadt übernehmen müsste.

 

Anschließend werden die vorliegenden Änderungsanträge abgestimmt:

 

Änderungsantrag des Stadtverordneten Schwemmer, DVU, mit folgendem Wortlaut:

 

1.      Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) und Einzelstadtverordnete aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen, Gruppe und Einzelstadtverordneten multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen oder Einzelstadtverordneten dividiert wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen. Einzelstadtverordnete erhalten nur den Pro-Kopf-Betrag.

 

2.      Die Fraktionen,  Gruppen  und Einzelstadtverordneten haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtverordneten ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                  0

Ablehnung:                  13

Stimmenthaltung:         0

 

Änderungsantrag der Fraktion FDP/Familienpartei (siehe oben):

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                  5

Ablehnung:                    8

Stimmenthaltung:         0

 

Änderungsantrag  Die Andere mit folgendem Wortlaut:

Der letzte Satz entfällt und wird durch folgenden Absatz ersetzt: Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                  1

Ablehnung:                    6

Stimmenthaltung:         6

 

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE (siehe oben)

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                  7

Ablehnung:                    6

Stimmenthaltung:         0

 

Anschließend wird die geänderte DS zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In dem Beschluss der 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Fraktionsfinanzierung vom 3. Dezember 2008 werden die Punkte 1 und 2 wie folgt neu gefasst:

 

1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung zu stellenden Mittel sind im Haushalt, Konto 5492000, einzustellen.

      Von diesem Betrag wird ein Anteil von 30% als Sockelbetrag  zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.

      70% des Betrages werden als Pro- Kopf- Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass diese mit der Zahl der Fraktionen multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder der Fraktionen dividiert wird.

      Darüber hinaus erhalten Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) den gleichen PRO- Kopf- Betrag wie Mitglieder von Fraktionen.

      Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro- Kopf- Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.

 

  1. Die Fraktionen und Gruppen haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

Dieser Beschluss wird zum 1. Januar 2009 wirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                  7

Ablehnung:                    2

Stimmenthaltung:         4