26.02.2009 - 8.2 Anerkennung des Vereins Chill out e.V. als Träg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Anerkennung des Vereins Chill out e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage der Satzung des Vereins vom 16.12.2004.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11
Ablehnung:                    0

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen