24.02.2009 - 2.5 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erinnert, dass der SB-Ausschuss in der Sitzung am 10.2.09 vorbehaltlich dem Votum des Ortsbeirates Marquardt abgestimmt habe. Der OBR Marquardt hat sich zwischenzeitlich mit der Vorlage beschäftigt und diese mit einer Änderung zugestimmt. Die Ergänzung lautet: „In die Planung mit aufzunehmen ist die Schaffung einer Verkehrsberuhigungsinsel vor der Einfahrt in die Siedlung.“

 

Herr Goetzmann empfiehlt dem Votum des OBR nicht zu folgen, sondern empfiehlt, diese Angelegenheit gesondert, unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu verfolgen.

 

Herr Dr. Grittner (Ortsvorsteher Marquardt) teilt mit, dass am Montag dazu im OBR beraten worden sei: Das Votum gilt der weit vorgeschalteten Beruhigung.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 106 „An der Hauptstraße/ Haseleck“, OT Marquardt ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 2)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage