10.03.2009 - 2.5 Beirat Potsdamer Mitte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag 08/SVV/1044 wird gemeinsam mit dem Antrag 09/SVV/0173 Gestaltungs(bei)rat für Hochbauten in der Landeshauptstadt Potsdam behandelt.

 

Ein Vertreter des Antragstellers zur DS 08/SVV/1044 ist nicht anwesend.

Frau Hüneke bringt den Antrag 089/SVV/0173 ein.

 

Zum Antrag 1044 äußert Frau Hüneke, dass dieser gegenstandslos sei, da der Beirat „Potsdamer Mitte“ nach der Kommunalwahl nicht wieder erneuert worden sei. Sie betont, dass berufliche Tätigkeiten in keiner Weise eine Rolle gespielt haben, sondern die Mitglieder ihre Sachkunde eingesetzt hätten.

 

Zum Antrag 09/SVV/0173 teilt Frau Hüneke mit, dass sich der Titel in Gestaltungsrat ändere. Es bestehe die Möglichkeit, eine neue Diskussionsebene zu schaffen.

 

 

Herr Kutzmutz drückt ebenfalls der Arbeit des Beirates „Potsdamer Mitte“ seine Wertschätzung aus. Im Beirat sei eine offene Diskussion geführt worden. Die kommunalen Beschlüsse gelten auch über die Legislaturperiode hinaus; deshalb sollte gemeinsam beschlossen werden, der Dank an der Mitarbeit im Beirat und Weiterführung auf anderer Ebene.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) hält den Antrag 09/SVV/0173 aus dem Blickwinkel der Verwaltung für einen begrüßenswerten Ansatz. Damit bestünde die Möglichkeit, auf Antrage und ihre Ausgestaltung Einfluss auszuüben. Zugleich macht Herr Goetzmann aufmerksam, dass bei einem Beschluss in der vorliegenden Form eine Umsetzung nicht möglich sei, da die Verwaltung nicht weiß, was im Detail gewollt ist. Unklar sei z.B. der Rahmen der Befassung (welche Vorhaben sollen beraten werden); was sind stadtbildbedeutsame Hochbauten; wie ist das Querverhältnis zum Denkmal(bei)rat.

Hier gäbe es noch eine Fülle von Fragen, die geklärt werden sollten. Wie soll die zeitliche Einbindung in das Baugenehmigungsverfahren sein? Auch über rechtliche Rahmenbedingungen sei nachzudenken. Auch der Anspruch an die Übermittlung der Ergebnisse gegenüber dem Ausschuss und der Öffentlichkeit sei unklar.

Weiterhin weist Herr Goetzmann darauf hin, dass die Brandenburgische Bauordnung des Landes Brandenburg (im Gegensatz zu anderen Bundesländern) die alleinige Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für die Entscheidungen im Baugenehmigungsverfahren vorschreibt. Die Einschaltung von Sachverständigen (die nicht Teil der Behörde sind) ist ausdrücklich an das „Einvernehmen mit dem Bauherrn“ gebunden. Ebenfalls zu berücksichtigen seien die Fristen, die sich aus der Brandenburgischen BauO ergeben.

 

 

Aufgrund der Vielzahl zu klärender Fragen schlägt Herr Goetzmann für die Verwaltung vor, sich gemeinsam zusammen zu setzen und darüber zu reden. Dazu könnte über das 2. und 3. Quartal eine Arbeitsgruppe gebildet werden, mit denjenigen, die sich daran beteiligen wollen. Die Zielrichtung könnte dabei sein, den Rahmen im 3. Quartal 2009 festzumachen. Für die Umsetzung werden zwischen einer hohen 5stelligen und einer niedrigen 6stelligen Summe benötigt. Wenn bis Oktober 2009 die Rahmenbedingungen gesteckt sind; könnte die Einplanung der Mittel im Haushalt 2010 erfolgen.

 

 

Herr Pfrogner teilt mit, dass er sich mit dem Gestaltungsbeirat der Hansestadt Stralsund befasst habe. Dieser sei seit 1995 aktiv und der einzige in Deutschland, der öffentlich tagt. Dies werde positiv bewertet. (tagt öffentlich, auf 5 Personen beschränkt; Personen sind nicht aus der jeweiligen Stadt od. Umgebung, so dass Unbefangenheit besteht.)

Er schlägt vor, ein Beiratsmitglied mit der Bitte über seine Erfahrungen zu berichten, einzuladen oder ggf. eine Dokumentation zu besorgen.

Herr Pfrogner spricht die Empfehlung aus, den Erfahrungsbericht einzuholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

 

 

Herr Dr. Seidel äußert sich zum Antrag 08/SVV/1044, dass der Beirat „Potsdamer Mitte“ jeweils für eine Wahlperiode berufen sei.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag auf redaktionelle Änderungen zum Antrag 09/SVV/0173:

Satz 1

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Bildung eines Gestaltungsbeirats der Landeshauptstadt Potsdam einzuleiten.

Satz 3

Neben dem stattfindenden öffentlichen Diskurs soll der Gestaltungsrat dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und der Öffentlichkeit vermitteln.

Satz 4

Streichen „zur Berufung des Gremiums“

 

Bzgl. des Änderungswunsches in Satz 1 äußert Herr Dr. Seidel, dass dies nicht im Widerspruch zur Bildung einer Arbeitsgruppe stehe.

 

 

Frau Hüneke erklärt als Antragstellerin, dass sie die Änderungen übernimmt.

 

Herr Kümmel hält zum Antrag 09/SVV/0173 eine räumliche Eingrenzung für sinnvoll; und stellt die Frage was stadtbildprägend ist? Zu klären sei, wer beauftragt den Rat; mit welchen Projekten er sich befassen wird (Prozedere, wie der Rat zu seinen Behandlungsgegenständen kommt).

 

 

Herr Teuteberg sieht in Bezug auf den Antrag 09/SVV/0173 viel Spielraum über eine Geschäftsordnung (Zweck/Zuständigkeiten etc.). Die Arbeitsgrundlage/Geschäftsordnung sollte dann nochmals in den Ausschuss gegeben werden. Deshalb sollte der erste Auftrag an den OBM sein, eine Geschäftsordnung vorzulegen. Die von Herrn Goetzmann geäußerten rechtlichen Bedenken teilt er nicht. Er verweist darauf, dass in der letzten STVV eine neue Hauptsatzung beschlossen worden sei, die zusätzliche Beratungsgremien (für sachbezogenes Interesse) zulässt.

 

Zum Antrag 08/SVV/1044 äußert Herr Teuteberg, dass er dies als gesondertes Gremium ansehen würde; den Beschluss zum Beirat „Potsdamer Mitte“ gibt es noch. Zudem sei es sinnvoll örtlich verbunden, weitere Räte zu bilden.

 

 

Herr Goetzmann spricht in Bezug auf die Potsdamer Mitte die Fragen der verkehrlichen Lösung an. Hier sei eine Verlegung in den Gestaltungsrat schwierig.

Den Hinweis von Herrn Teuteberg auf die beschlossene Hauptsatzung aufgreifend, betont Herr Goetzmann, dass die Hauptsatzung nicht die BauO außer Kraft setzen könne.

 

Die Änderungsvorschläge von Herrn Dr. Seidel und Frau Hüneke aufgreifend, könnte der Antrag in dieser Form auf den Weg gebracht werden; hier benötige er das Bereitschaftssignal zur Mitwirkung.

 

 

Herr Kutzmutz stellt zur DS 08/SVV/1044 den Antrag, den Beschlusstext zu ändern, in: Der Beirat wird nicht neu berufen. Der Oberbürgermeister dankt für die Arbeit des Beirates „Potsdamer Mitte“.

 

 

Herr Dr. Seidel nach stellt nach kurzer Verständigung folgenden Änderungsantrag zur DS 08/SVV/1044: Der Beirat „Potsdamer Mitte“ wird nicht neu berufen. Die SVV dankt den Mitgliedern des Beirates „Potsdamer Mitte“ für die geleistete Arbeit.

 

 

Herr Teuteberg verweist im Form einer Meldung zur Geschäftsordnung darauf, dass es sich hier um einen konträren Antrag gegenüber dem Ursprungsantrag handeln würde. Die sei nicht zulässig.

 

 

Herr Dr. Seidel äußert, dass dies der Entscheidung durch die SVV überlassen werden solle.

 

 

Es erfolgt die Bitte an die Ausschussmitglieder, dass  ein Vertreter jeder Fraktion bis zur nächsten Sitzung für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe benannt wird.

 

 

Die Ausschussvorsitzende stellt hinsichtlich der Meldung von Herrn Teuteberg zu Geschäftsordnung die Frage zur Abstimmung:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Zulässigkeit zur Änderung des Antragstextes 08/SVV/1044 bestehe.

Abstimmung: 5/0/1

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beirat Potsdamer Mitte erhält eine neue Geschäftsordnung.

 

Darin sind die für Beiräte und Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung auch sonst verbindlichen Regelungen zum Ausschluss befangener Mitglieder im Beirat zu verankern.

 

Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit der Sitzungen zu gewährleisten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens im März 2009 einen Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Der Beirat „Potsdamer Mitte“ wird nicht neu berufen.

Die SVV dankt den Mitgliedern des Beirates „Potsdamer Mitte“ für die geleistete Arbeit.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1