25.03.2009 - 7 Überleitung des Eigenbetriebes "Stadtbeleuchtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner bringt die Vorlage ein; der Oberbürgermeister informiert, dass seinerseits der Personalrat über die Behandlung der Beschlussvorlage informiert und eingeladen wurde. Warum kein Vertreter anwesend sei, könne er jedoch nicht sagen.

Im Weiteren werden die Nachfragen der Mitglieder des Hauptausschusses beantwortet, so von Herrn Schubert zur Überführung der Mitarbeiter nach dem bisher üblichen Verfahren und zur Kaufpreisermittlung bzw. –zusammensetzung, von Herrn Dr. Scharfenberg zum Verhältnis zwischen den in Aussicht stehenden  Einnahmen und dem Anlagevermögen sowie den Auswirkungen bezüglich der Mehrwertsteuerzahlung und von Herrn Dr. Gunold zu den aufgeführten Synergie-effekten.

Herr Exner bestätigt in seinen Ausführungen, dass die Personalüberleitung in ähnlicher Art wie z. B. bei der Bäderlandschaft erfolgen werde, so dass den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Bezüglich des Kaufpreises verweist er darauf, dass dies ein geschätzter Wert sei. In einem anzufertigenden Gutachten müsse das konkret ausgewiesen werden und man müsse dabei nicht nur auf das Anlagevermögen, sondern auch auf die Seite der Verbindlichkeiten schauen, um das realistisch zu betrachten. Bezüglich der Mehrwertsteuer betont er, dass auch ein Eigenbetrieb diese zahlen müsse – die Frage bezieht sich wohl eher darauf, dass nun die Stadt Mehrwertsteuer für Leistungen bezahlen müsse, die sie in Anspruch nehme. Diesbezüglich gehe man davon aus, dass das leistbar sei.

 

Herr Lehmann verweist auf eine fast gleichlautende Antragstellung der Fraktion CDU in der letzten Wahlperiode, die 4 Jahre „geschoben“ und letztlich abgelehnt worden sei. Wenn jetzt die Verwaltung zu genau der gleichen Erkenntnis komme, werde seine Fraktion das unterstützen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, was passiere, wenn die Beschlussfassung einen Monat später erfolge, entgegnet der Oberbürgermeister, dass dies Bestandteil des Haushaltsbeschlusses sei und deshalb in diesem Kontext zu sehen sei. Er werde den Personalrat um eine schriftliche Stellungnahme bis zum Montag zu den Fraktionssitzungen bitten.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam wird mit Wirkung zum 01.01.2010 auf eine noch zu gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen.

 

  1. Der Gründung einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH wird zu diesem Zweck zugestimmt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, insbesondere ist der Wert des Eigenbetriebes gutachtlich zu ermitteln sowie die für das Vorhaben nach der Kommunalverfassung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

  1. Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Eigenbetriebes auf die zu gründende Gesellschaft überführt.

 

  1. Die für die Übertragung des Eigenbetriebes als derzeitigem Sondervermögen der Landeshauptstadt Potsdam erforderlichen Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       3