10.03.2009 - 2.3 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Frau Hüneke begrüßt, dass die Bebauung lockerer angesetzt worden ist, den Erhalt des Baumes und den Schutz des Grünzuges an der Pappelallee.

 

 

Frau Tack geht auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein. Hier sei noch Bezug auf den LEP eV genommen worden.

 

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass hier keine Änderung notwendig sei und nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf den 2. Absatz. Nach kurzer Verständigung bestätigt Herr Goetzmann, dass eine Anpassung auf S. 9 der Begründung noch erforderlich sei. Diese werde die Verwaltung vornehmen und in Form eines Austauschblattes ausreichen.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg  entschieden (s. Anlage 1).

 

2.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Hotel und Büropark Voltaireweg", Teilbereich Voltaireweg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2 u.3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage