19.03.2009 - 2.2 Taxitarifverordnung

Beschluss:
vertagt
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Herr Schrewe bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert diese.

 

Herr Günther (Taxi-Verband) weist darauf hin, dass es in den vergangenen fünf Jahren keine Veränderungen des Taxitarifs gab. Er macht auch deutlich, dass durch die Taxiunternehmer Kosten für Versicherungen, Kredite und Kraftstoff zu tragen sind.

 

Herr Dr. Gunold äußert Befürchtungen, dass mit  der Erhöhung der Tarife die Zahl der Fahrgäste zurück geht.

 

Herr Günther erklärt, dass sich ein Rückgang der Fahrgastzahlen nur kurzzeitig niederschlägt und dann aber erfahrungsgemäß wieder einpegelt.

 

Herr Jäkel beantragt folgende Änderung der Satzung bezüglich der Einschaltgebühr und begründet dies:

Im vorliegenden Entwurf der Verordnung ist zu ändern im

§ 2 Beförderungsentgelte

(1) Einschaltgebühr für Taxen bis 4 Fahrgäste incl. Anfahrt            2,50 €

 

Herr Dr. Seidel spricht sich auch gegen die drastische Erhöhung der Einschaltgebühren aus.  Er nimmt Bezug auf die Aussage in der Begründung, dass die Erhöhung des Taxitarifs von 21 % zumutbar ist und im Durchschnitt der Kommunen mit annähernder Einwohnerzahl liegt und fragt, wie die Verwaltung auf diese Zahl kommt.

 

Herr Schrewe erklärt, dass die prozentuale Erhöhung addiert und dann durch die Anzahl der einzelnen Gebühren dividiert wurde.

 

Herr Günther weist darauf hin, dass bei den Potsdamer Taxifahrer die Kilometerfahrten durch die Stadtstruktur relativ begrenzt sind. Die Stadtzeiten sind dafür relativ hoch. Auch dies muss Berücksichtigung finden.

 

Frau Oldenburg kann zwar die Argumente von Herrn Günther nachvollziehen, aber nicht die Höhe der Gebühren. Aus ihrer Sicht sollte die Grundgebühr nicht erhöht werden. Sie stellt auch fest, dass andere Städte damit anders umgehen.

 

Herr Dörschel fragt, ob es nicht sinnvoller ist, die Tarife häufiger anzuheben und dafür in geringerem Maße.

 

Herr Günther erklärt, dass es historisch in vielen Städten so üblich ist, die Tarife alle vier bis fünf Jahre anzuheben.

 

Herr Vogel fragt, wie die Taxifahrer animiert werden, alternative Treibstoffe zu nutzen. Auch bittet er um eine Aussage, wie die Taxifahrer unterstützt werden, um bessere Konditionen bei Krediten oder Versicherungen zu erhalten.

 

Herr Günther berichtet, dass der Zugang zu den Partnern aus der Wirtschaft über Gespräche möglich ist. Aber auch diese haben ihre Grenzen. Hier sind oft nur „kleine Schritte“ möglich. Der Anteil der Ergasfahrzeuge ist derzeit noch nicht so, wie man es sich vorstellen könnte, u.a. weil das Betanken der Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen, wie z.B. Erdgas, in Potsdam nur begrenzt möglich ist.

 

Herr Klamke merkt an, dass in der Drucksache nicht aufgeschlüsselt ist, wie viele Taxen pro 1000 Einwohner die im Vergleich ausgewählten Städte haben. Er fragt, wie Potsdam diesbezüglich aufgestellt ist.

 

Herr Schrewe erklärt, dass Potsdam hier im Mittelfeld liegt. In Potsdam kommen ca. 730 Personen auf ein Taxi. In den ausgewählten Städten liegt der Durchschnitt zwischen 500 und 1000 Personen pro Taxi.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Aussage, dass die durchschnittliche Taxifahrt in Potsdam über 3 – 4 km geht und weist darauf hin, dass eine Fahrt von 3 km in einem Taxi mit bis zu 5 Sitzplätzen bisher 6,25 Euro gekostet. Zukünftig sollen es 8,30 Euro sein. Das ist 32 %ige Steigerung der Kosten.

 

Zum weiteren Verfahren schlägt er der Verwaltung vor, sich auf eine ca. 20 %ige Steigerung zu orientieren. Er fragt die Verwaltung, ob dies denkbar wäre.

 

Herr Schrewe erklärt, dass dies mit der Unternehmerschaft abgestimmt werden muss.

 

Frau Schwarz (Behindertenbeirat) hat Informationen, dass das Behindertentaxi etwas teurer ist, als andere Taxen. Sie macht auch deutlich, dass man dafür sorgen müsse, dass die Taxen mit Standheizungen ausgestattet sind, damit diese nicht über einen längeren Zeitraum den Motor laufen lassen müssen.

 

Herr Günther erklärt, dass es sich bei dem Behindertentaxi um Kassenfahrten handelt. Hier erfolgt eine andere Abrechnung. Des Weiteren weist er darauf hin, dass bei Temperaturen unter 5 °C die Fahrzeuge angemessen vorgewärmt sein müssen.

 

Herr Dr. Wegewitz macht darauf aufmerksam, dass sich der 2. Satz im 2. Absatz des § 1im Absatz 3 wiederholt. Er schlägt vor, den 2. Satz des 2. Absatzes im § 1 zu streichen und den Absatz 3 wie folgt neu zu formulieren:

„Bei Fahren über das Pflichtfahrgebiet hinaus hat der Taxifahrer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt....“

 

Herr Dr. Seidel schlägt vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Taxiverband die Verordnung so überarbeiten möge, dass die Steigerungen für eine durchschnittlich Fahrt 20 - 25 % nicht übersteigen.

Er bittet um Abstimmung zu seinem Verfahrensvorschlag.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    1

Stimmenthaltung:         0

Dem Verfahrensvorschlag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage