19.03.2009 - 2.9 Abholung von Fundtieren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.9
- Zusätze:
- Fraktion FDP/Familien-Partei
- Datum:
- Do., 19.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0145 Abholung von Fundtieren
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Utting bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Ernst informiert, dass von der
Landeshauptstadt Potsdam im Jahre 2008 ca. 350 Fundtiere geborgen und in das
Pfötchenhotel verbracht wurden.
Im Januar 2009
wurden bereits 7 Fundhunde, 7 Fundkatzen und 6 Verwahrhunde in die SIRIUS
Hundepension verbracht. Von der SIRIUS Hundepension sind im Januar 2009 bereits
8 Hunde, 2 Katzen und 4 Kaninchen entweder an den Eigentümer zurückgegeben oder
an einen neuen Besitzer vermittelt worden.
Er betont, dass es in keinem Fall es eine Klage
oder Beschwerde eines Verlierers oder eines Finders eines Fundtieres gab.
Die Annahme und Bergung der Fundtiere ist rund
um die Uhr gewährleistet.
Die zuständigen Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:
an
Wochentagen 07:00
– 20:00 Uhr und
an
Feiertagen 10:00
– 18:00 Uhr
Telefon: 0331-289
1642.
Zusätzlich kann nachts und an Sonn- und Feiertagen die
Leitstelle der Feuerwehr unter 0331-37010 informiert werden.
Die Meldung von toten Tieren im öffentlichen Straßenland der
Landeshauptstadt Potsdam erfolgt ebenfalls über die oben stehenden
Telefonnummern.
Herr Utting macht deutlich, dass Bürger auf verwilderte Katzen
hingewiesen haben, die offensichtlich auf deren Grundstücken leben.
Frau Dr. Lehmann macht deutlich, dass die Kommune nach der
Fundwesenzuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg die Pflichtaufgabe des
Vollzugs des Fundrechts hat. Diese ist auch gut in der LHP organisiert. Sie weist darauf hin, dass bei
Hunden die Zahl der Fundtiere über die letzten Jahre konstant geblieben ist.
Bei Katzen ist dies etwas problematisch. Hier gibt es eine
Diskrepanz bei der Zahl der Fundtiere. Die Problematik der herrenlosen
„streunenden“ Katzen ist vielschichtig. Die Lebensbedingungen von freilebenden Katzen sind oft
tierschutzrelevant. Die Nachkommen dieser Katzen werden meist nicht in ihrer
sensiblen Phase (zwischen der 2 und der 7. Lebenswoche) an den Menschen gewöhnt
und bleiben deshalb ein Leben lang scheu. Ein Nachholen dieser Sozialisierung
zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Deshalb
vertreten Fachleute und auch der Deutsche Tierschutzbund die Auffassung, dass
diese Tiere auf keinen Fall in Tierheimen untergebracht werden dürfen. Ein
Einfangen und Einsperren dieser Tiere wäre tierschutzwidrig.
Der
Deutsche Tierschutzbund vertritt die Auffassung, dass nur dann stabile
Katzenpopulationen geschaffen werden können, wenn die Tiere kastriert,
kontrolliert gefüttert und an der Futterstelle beobachtet werden. Dies erfolgt
auch in Potsdam.
Frau Dr. Lehmann informiert, dass herrenlose Tiere durch das
Ordnungsamt abgeholt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
besteht.
Herr Jäkel spricht sich für den
Antrag aus. Er schildert einen Einzelfall, bei dem der Außendienst des Ordnungsamtes
angerufen wurde, weil offensichtlich ein Hund vor einem Supermarkt vergessen
wurde. Es konnte durch das Ordnungsamt anhand der Steuernummer auf der
Hundemarke nicht gesagt werden, wer der Hundehalter ist und wo dieser wohnt.
Frau Oldenburg erinnert an den im Wohngebiet Am Stern umher
irrenden Goldenretriver und macht dabei deutlich, dass sie den Eindruck hat,
dass die Verwaltung dies personell überfordert ist.
Herr Rietz fragt, ob die Stadt die Möglichkeit hat, anhand der
„Tasso“ Hundemarke festzustellen, wem das Tier gehört. Er weist auch darauf
hin, dass ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung hat, wenn beim
Grundstückskauf Katzen auf seinem Grundstück leben.
Frau Dr. Lehmann macht auf die
Verantwortung jedes Tierhalters für sein Tier aufmerksam. Sie erklärt, dass
jeder Bürger die Möglichkeit hat, bei „Tasso“ anzurufen.
Frau Dr. Lehmann sagt zu, als
Anlage zum Protokoll die Information nachzureichen, ob die Stadtverwaltung
anhand der „Tassonummer“ den Eigentümer eines Tieres herausfinden kann.
Herr Utting stellt klar, dass auch Schulungen der Mitarbeiter etc.
eine Verbesserung darstellen.
Herr Gruschka richtet die Bitte an die Verwaltung, nicht aufgrund eines Telefonates eine Anschrift herauszugeben.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die momentane Handhabung der
Abholung von Fundtieren verbessert werden kann. Außerdem soll geprüft werden,
ob auch streunende Tiere in Zukunft abgeholt und aufgenommen werden können.