13.12.2001 - 9 Jährlicher Kulturförderplan für die Landeshaupt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 13.12.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Keilholz bringt den Antrag ein und erläutert in diesem Zusammenhang den Aufbau
des Jugendförderplans, in dessen Anlehnung die Erarbeitung eines
Kulturförderplans erfolgen könnte. Der Jugendförderplan hat sich als
Planungsinstrument bewährt. So kann auch ein Kulturförderplan als pragmatisches
Mittel eingesetzt werden, u.a. mit dem Ziel einer höheren Planungssicherheit
für die freien Träger und einer engeren Verbindung zwischen Kultur- und
Jugendbereich.
Frau
Fischer ergänzt, dass in die Betrachtungen die Kulturentwicklungskonzeption des
Landes einfließen muss, welche im nächsten Jahr verabschiedet wird.
Frau
Schöneich weist auf die Verschiedenartigkeit der Kulturträger hin, die
miteinander zu vergleichen Probleme bereiten kann.
In Bezug
auf die Frage nach der personellen Umsetzbarkeit gibt Frau Fischer zu bedenken,
dass durch die Umstrukturierung im Kulturbereich noch viel Bewegung besteht.
Ziel ist es jedoch, ein Instrument zu entwickeln, das praxisnah, auf die Lösung
bestehender Probleme orientiert, für die Planung 2003 eingesetzt werden kann.
Frau Dr.
Schröter hält es für wichtig zu erreichen, zunächst inhaltliche Debatten in den
Gremien führen zu können, deren Ergebnisse im Haushalt Umsetzung finden.
Herr Dr.
Przybilski macht auf die Bedeutung von Berichterstattungen aufmerksam. Diese
bilden eine wichtige Argumentationsgrundlage in Entscheidungsprozessen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen jährlichen Kulturförderplan (analog
Jugendförderplan) für die Landeshauptstadt Potsdam zu erstellen.
Im ersten
Teil des Planes sollten die Ergebnisse des jeweils letzten Jahres aller
Kultureinrichtungen (öffentliche und freie Träger) dargestellt werden.
Der
zweite Teil sollte Aussagen zu den mittelfristigen Finanzausgaben und Einnahmen
der Institutionen machen.
Der
Förderplan ist im Zusammenhang mit der Haushaltsverabschiedung einzubringen und
zu beschließen. Erstmalig kam das Instrument für die Haushaltsplanung 2003
eingesetzt werden.