17.03.2009 - 5.4 Nutzungsgebühr für das Potsdamer Frauenhaus

Beschluss:
vertagt
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Frau Schulze fragt die Ausschussmitglieder ob sich Widerspruch gegen eine Einbringung des Antrages durch Herrn Karl (sachkundiger Einwohner) erhebt. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu.

 

Herr Karl bringt den Antrag ein und erläutert diesen.

Er erklärt, dass es sich um ca. 10 % der Frauen handelt, die in das Frauenhaus kommen.

 

Frau von Halem fragt, ob es bei der Nutzungsgebühr eine Beteiligung des Landkreises Potsdam-Mittelmark gibt.

 

Herr Ernst erklärt, dass für die Unterbringung ein tägliches Nutzungsentgelt für eine Frau von 7 Euro und für ein Kind von 3 Euro einzunehmen ist. Es handelt sich hier um ca. 10.000 bis 15.000 Euro pro Jahr. Dieses Entgelt wird jedoch nur von Frauen eingenommen, die einer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachgehen.

 

Frau Schulze fragt Herrn Karl, ob er einverstanden ist, den Antrag zurückzustellen.

 

Herr Karl stimmt der Zurückstellung des Antrages zu.

 

Frau Schulze stellt den Antrag zurück.

 

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