18.03.2009 - 4.4 Nutzungsgebühr für das Potsdamer Frauenhaus

Beschluss:
zurückgezogen
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Die Drucksache  wird vom Antragsteller durch die vorliegenden Anträge zum Haushalt als erledigt betrachtet und damit zurückgezogen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die zu entrichtenden Nutzungsgebühren, die die misshandelten Frauen beim Aufsuchen des Potsdamer Frauenhauses bisher selbst tragen mussten, zu erlassen und durch den Haushalt der Stadt Potsdam zu finanzieren.

 

 

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