24.03.2009 - 3.2 B-Plan Havelufer San P 13 (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis90/Die Grünen, FDP/Familienpartei
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Es
erfolgt die gemeinsame Behandlung mit dem Antrag 09/SVV/0191 (Offener
Architektenwettbewerb SAN P 13).
Frau Dr.
von Kuick-Frenz erinnert, dass im Ausschuss im Oktober 2008 die
Gegenüberstellung B-Plan-Verfahren und EU-weite Ausschreibung vorgestellt
worden ist. Anschließend ist eine Bürgerversammlung zum SAN P 13 durchgeführt
worden. Inzwischen ist die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans erfolgt.
Herr
Bockhorst informiert zu den Planungszielen und zu Möglichkeiten der Umsetzung
(sh. dem Protokoll als Anlage beigefügte Präsentation).
Herr
Graumann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) erläutert, dass es sich hier um
den Stand der Vorbereitung handelt. Dieser ist noch nicht in den Geschäftsgang
eingebracht worden. Die öffentliche Diskussion sei bereits in vollem Gang;
Einigkeit bestehe darin, dass eine hohe Qualität notwendig sei.
Er gibt
Erläuterungen zu den Planungszielen aus der Planungswerkstatt und stellt dar,
was in einem Bebauungsplan und in einem Architekten-/Investoren-wettbewerb
geregelt werden könne. Hierbei seien mehrere Verfahren möglich. 2 Varianten
stellt Herr Graumann exemplarisch vor. Die Präsentation wird dem Protokoll als
Anlage beigefügt.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz betont, dass es wichtig sei, mit der Politik und der
Öffentlichkeit die Ziele der mittelfristigen Entwicklung sowohl städtebaulich
als auch architektonisch zu diskutieren. Dies müsse erfolgen, bevor Fakten
geschaffen werden.
Aus
diesem Grunde bittet Sie die Ausschussmitglieder nochmals 3 Wochen Zeit zu
erhalten, um eine Übersicht zu erarbeiten – was in den einzelnen Phasen
Variante A und B geleistet werden müsse bzw. welche Rahmenbedingungen notwendig
sind.
Herr
Kutzmutz hält für schwierig, den Antrag 09/SVV/0058 zu bewerten.
Herr Dr.
Seidel sieht Widersprüchlichkeiten in dem, was vorgestellt worden ist
der
Aufnahme der historischen Grundstücksbreiten,
Erreichen
der Kleinteiligkeit durch mehrere
Bauherren – gesprochen wird dagegen immer nur von einem Investor.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz erwidert, dass nicht von nur einem Investor ausgegangen wird.
Es können auch zwei oder viele Investoren werden.
Herr Dr.
Seidel hat zwischenzeitlich die Sitzungsleitung übernommen und bittet die
Antragsteller sich zu positionieren, ob sie dem Wunsch der Verwaltung auf
Zurückstellung der Anträge entsprechen möchten.
Herr Cornelius
(Antragsteller DS 09/SVV/0191) dankt der Verwaltung für das zwischenzeitlich
Geleistete. Mit der Zurückstellung erklärt er sich einverstanden, so lange kein
Bebauungsplan in den Geschäftsgang gebracht wird.
Ihm sei
wichtig künftig streng zu unterscheiden zwischen den Zielen und dem Verfahren.
Bzgl. der Antragsformulierung sei er flexibel und wäre dankbar für
Hilfestellung der Verwaltung. Seines Erachtens sei die Nutzung 30 % Gewerbe/70
% Wohnen nicht durchzuhalten, weil in diesem Bereich Belebung gewünscht ist.
Bzgl. der Kleinteiligkeit sollten kleinere selbständige Einheiten geschaffen
werden. Alle Details müssten in eine Form gebracht werden, die sichern, dass
die Investoren sich daran halten.
Herr
Cornelius nimmt weiterhin Bezug auf den Vortrag von Herrn Hertzig zu den
Verfahren am Neumarkt in Dresden und greift den Vorschlag auf, eine
Gestaltungssatzung zu erarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, erwarte er
einen anderen Vorschlag der Verwaltung.
Herr
Graumann verweist auf den Unterschied zu Dresden, wo sich die Grundstücke nicht
im Eigentum der Stadt befanden und rät von einer Gestaltungssatzung ab.
Frau
Hüneke (Antragstellerin DS 09/SVV/0058) macht darauf aufmerksam, dass die
Maßverhältnisse berücksichtigt werden müssen. Deshalb sei die Aufnahme der
historischen Grundstücksbreiten als auch der Abgleich der zulässigen Bauhöhen
mit den Vorgängerbauten erforderlich. Es sollte hier nicht irgendeine
Kleinteiligkeit gefunden werden, sondern eine Nutzung innerhalb dieser
Maßverhältnisse. Die Grundstücksbreiten nach historischem Vorbild sind nur dann
aufzunehmen, wenn es sinnvoll ist. Sie hält an ihrem Antrag in ungeänderter
Form fest; einer Zurückstellung zur weiteren Diskussion stimmt sie zu.
Herr Dr.
Seidel äußert zum Antrag 09/SVV/0058 dass auch seitens der Fraktion SPD die
Frage der Kleinteiligkeit Beachtung findet, jedoch seien nicht in jedem Fall
historische Grundstücksgrößen und Gebäudehöhen anzustreben..
Er weist
jedoch darauf hin, dass in den Ergebnissen der Planungswerkstatt die
Durchwegungen an anderer Stelle gelegen haben und nicht in der Mittelachse des
Palais Barberini und bittet zu prüfen, welche Konsequenzen dies für eine
Hotelnutzung hat und welche Optionen möglich sind. Bzgl. der Tiefgarage erwartet
Herr Dr. Seidel einen Lösungsvorschlag wie eine gemeinsame Tiefgarage für
mehrere Grundstückseigentümer realisiert werden könnte.
Frau
Engel-Fürstberger äußert zum Antrag 09/SVV/0058, dass eine weitere Diskussion
notwendig sei. Die Entscheidung über die zukünftige Bebauung könne auch später
fallen. Man könne warten bis das Stadtschloss fertig ist und dann erst den
B-Plan erarbeiten, um den Anreiz für Investoren zu erhöhen. Eine Parzellierung
wird unterstützt; eine Tiefgaragenlösung sei notwendig.
Frau Engel-Fürstberger erkundigt
sich nach der Herausgabe des Gutachtens des Sanierungsträgers zur Hotelnutzung.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz antwortet, dass die Möglichkeit der Akteneinsicht bestehe.
Frau
Engel-Fürstberger teilt mit, dass man in Dresden umgekehrt vorgegangen sei (70
% Gewerbe/30 % Wohnen) und regt an, darüber nachzudenken.
Herr Jäkel nimmt Bezug auf den
Antrag 09/SVV/0058 und unterstützt das Bemühen um kleinteilige Bebauung und den
vorgeschlagenen Architeten/Investoren-wettbewerb. Er rät, den historischen
Grundstücksbreiten an der Platzkante gegenüber dem Stadtschloss zu folgen sowie
die Feingliedrigkeit in Struktur und Höhenentwicklung der Fassaden
nachzuempfinden. Die Grundstücksbreiten zur Havel hin können jedoch sinnvoll
variiert werden. Er kann sich eine Verschiebung der Durchwegung vorstellen.
Beibehaltung des Freiraumes um die Kastanie und Uferweg bleiben Prämissen. Er
bittet, vor den Wohnhäusern der Burgstraße keine Bauten zu planen. Mit der
vorgeschlagenen Vertagung und Qualifizierung des Verfahrens ist er
einverstanden.
Der
Ausschussvorsitzende hält fest, dass alle Antragsteller einer Zurückstellung
ihrer Anträge zugestimmt haben und auch sonst keine Voten gegen eine nochmalige
Vertagung vorgebracht worden sind.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz kündigt an, in den nächsten 3 Wochen die Zeitschiene zu
untersetzen. Eine Übersendung der vorliegenden Präsentation an die Fraktionen
wird erfolgen, so dass die erneute Diskussion zu den Anträgen 09/SVV/0058 und
09/SVV/0191 in der Ausschusssitzung am 28.4.2009 erfolgen kann.
Wiedervorlage in der Sitzung am
28.04.2009.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|