24.03.2009 - 2.3 Nutzerbedarfsprogramme an Potsdamer Schulen

Beschluss:
zurückgezogen
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Frau Drohla bringt den Antrag ein.

 

Frau Ewers informiert, dass 3 Grundschulen, 1 Oberschule mit Primarstufe, 1 Gesamtschule (Sek I und II), 2 Förderschulen und 3 Oberstufenzentren behindertengerecht ausgestattet seinen. Es stünden für alle Schulformen außer an Gymnasien barrierefreie Schulstandorte zur Verfügung. Im Einvernehmen zwischen Schulträger und dem Staatlichen Schulamt werden körperbehinderte Schüler, die ein Abitur machen wollen, an der Wilhelm-Friedrich-von-Steuben-Gesamtschule beschult. Seitens des KIS sei neben der barrierefreien Sanierung und Umgestaltung weiterer Grundschulen auch der entsprechende Umbau von Gymnasien vorgesehen. Die Nutzerbedarfsprogramme für diese Bauvorhaben werden entsprechende Vorgaben enthalten.

 

Herr Richter ergänzt, dass dies bei der Umsetzung der ÖPP-Projekte zu beachten sei.

 

Frau Drohla stellt fest, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

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