11.12.2001 - 4.2 Stadtentwicklungsplanung Soziale Infrastruktur
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.12.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Ausschussvorsitzende erinnert, dass der Ausschuss sich dazu verständigt habe,
die Voten der anderen Fachausschüsse abzuwarten.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass die Vorlage in den
Ausschüssen Gesundheit und Soziales, Bildung und Sport sowie im
Jugendhilfeausschuss behandelt wurde und jeweils mehrheitlich bzw. einstimmig
dem Beschlussvorschlag gefolgt worden ist. Er informiert weiterhin, dass heute
Nachmittag die von Herrn Jäkel in der vorletzten Sitzung gewünschte Vorstellung
im Kleingartenbeirat durchgeführt wurde und die Planung auch dort Bestätigung
gefunden hat.
Auf
einzelne Rückfragen und Hinweise der Teilnehmer geht Herr Goetzmann ein. Er
teilt mit, dass jeder Fraktion ein aktueller Ausdruck (gegenwärtiger Stand) des
Planes zur Verfügung gestellt wird. Die Planung wird ständig digital
aktualisiert. (Herr Dr. Menning
bittet dabei die korrekte Einordnung des Standortes Treffpunkt Freizeit vorzunehmen).
Beschlusstext:
1. Die
Inhalte des StEP Soziale Infrastruktur als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses
zwischen den Fachplanungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Abgleich der unterschiedlichen Fachplanungen in
Zukunft nach diesem vorliegenden Modell kontinuierlich fortzuführen.
Dabei
sollen folgende Aspekte besonders beachtet werden:
- das
Standortgefüge ist in den entwickelten 4 Sozial(Groß)räumen der Stadt unter Kosten- und
Versorgungsgesichtspunkten zu optimieren,
- die
Ausstattungsrichtwerte sind mit der Angemessenheit der Versorgungssicherheit
abzugleichen,
- bei
Entscheidungen über freiwerdende Standorte ist zwischen den Ansprüchen
einer langfristigen Standortsicherung der Sozialen Infrastruktur und
der wirtschaftlichen Verwertung angemessen abzuwägen.