01.04.2009 - 7.27 Gartenanlage "Pomonatempel"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.27
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 01.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Ungeachtete aller rechtlichen Würdigungen werden alle in städtischem
Eigentum liegenden Parzellen der Gartenanlage „Pomonatempel“ nicht als
Erholungsgärten, sondern als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
behandelt.
Über die abzuschließenden Verträge, auch bei einer
Neuverpachtung, ist zu sichern, dass der besonderen Ausnahmesituation (Lage
innerhalb des Weltkulturerbes) Rechnung getragen wird und insbesondere keine
Ausweitung baulicher Anlagen erfolgt (Begrenzung der Lauben auf 15 m² und max.
3 Meter Höhe). Die Anlage ist für die Öffentlichkeit durchlässig zu gestalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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