01.04.2009 - 7.36 Anhebung der Potsdamer Sozialhilfe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.36
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 01.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 23.03.2009) ausgereicht und wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.
Entsprechend
den anschließenden Ausführungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend,
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller werde die Grundsicherung
nach Regelsätzen gezahlt, die im Land Brandenburg durch die Landesregierung
festgesetzt wird und an die man gebunden sei. Die Stadt als HSK-Gemeinde sehe
keine Möglichkeit, die finanziellen Kosten zu tragen.
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gutachten über
die tatsächlichen Lebenshaltungskosten von Potsdamerinnen und Potsdamer durch
einen unabhängigen Wohlfahrtsverband, z. B. die Paritäter, erstellen zu lassen.
Auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens ist über eine Erhöhung der
Sozialhilfe für Bürger der Landeshauptstadt Potsdam zu entscheiden, die nicht
Empfänger von Leistungen aus dem SGB II und XII sind.
Das Ergebnis des Gutachtens ist der
Stadtverordnetenversammlung Potsdam im September 2009 vorzulegen.