22.04.2009 - 2.4 Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 22.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung
über die Erstattung von Schülerfahrkosten sowie die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juli 2006,
zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erstattung von Schülerfahrkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und
Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. Juli 2008 (Vorlage: 08/SVV/0637)
wird wie folgt geändert:
1. §
2 Abs. 2 erhält die Fassung
„(2)
Erstattungsfähig sind die für den Weg zwischen der Hauptwohnung und der Schule
anfallenden Fahrtkosten, wenn die nachfolgenden Entfernungsgrenzen zwischen der
Hauptwohnung und der besuchten Schule überschritten werden:
Primarstufe 1,0
km
Sekundarstufe
I 2,0
km
Sekundarstufe
II 3,0
km“
2. §
6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Der
Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten nach Absatz 1 reduziert sich
für das 2. schulpflichtige Kind auf
50 %; für jedes weitere schulpflichtige Kind werden die notwendigen
Fahrtkosten bis zu der in Abs. 2 genannten Grenze erstattet. Voraussetzung ist,
dass mindestens zwei oder mehr Kinder eines Haushalts zum berechtigten
Personenkreis gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 dieser Satzung gehören und die
Erstattungsvoraussetzungen entsprechend § 2, Abs. 1, 2, 3 und 6 erfüllen.“