23.04.2009 - 4.8 Fußgängerüberweg in der Straße An der Alten Zauche

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schrewe erklärt, dass in einer Tempo-30-Zone keine weiteren einschneidenden Regelungen zulässig sind. Dies sind insbesondere Lichtzeichenanlagen und Fußgängerquerungsanlagen.

 

Frau Schwarz (Behindertenbeirat) gibt zu bedenken, dass eine Markierung für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichen würde. Hier müsse auch eine Absenkung des Bordsteins erfolgen.

 

Herr Dr. Wegewitz weist darauf hin, dass durch die Eröffnung des Rewe-Supermarktes der Verkehr immens zunehmen wird. Er formuliert den Antrag in einen Prüfauftrag um.

 

Herr Jäkel vertritt die Auffassung, dass durch Verlegung der Tempo-30-Zone eine Möglichkeit der Einrichtung des Fußgängerüberweges geschaffen werden könne.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie bis zur Inbetriebnahme des neuen Einkaufsmarktes An der Alten Zauche ein barrierefreier Fußgängerüberweg oder eine barrierefreie Mittelinsel geschaffen werden können, die die sichere Querung der Straße in Höhe der Bushaltestelle An der Alten Zauche ermöglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.