23.04.2009 - 4.6 Vorziehen des Ortseingangsschildes OT Golm

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Wegewitz bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Schrewe erklärt, dass das Ortseingangsschild ein Verkehrszeichen ist. Dieses ist dort aufzustellen, wo die geschlossene Bebauung eines Ortes beginnt. Da dies an dieser Stelle nicht gegeben ist, ist die Verlegung des Verkehrszeichens nicht möglich.

 

Herr Dr. Wegewitz fragt, ob es alternativ die Möglichkeit gibt,  dort ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aufgestellt werden könne.

 

Herr Schrewe erklärt, dass Verkehrszeichen nur dort aufzustellen sind, wo sie zwingend erforderlich sind. Auch dies ist nicht gegeben.

 

Herr Dr. Wegewitz ändert den Antrag wie folgt:

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Ortseingangsschild im Bereich des OT Golm / Kuhforter Damm an den Beginn der Ortslage unmittelbar hinter dem Bahnübergang vorgezogen oder durch andere sinnvolle Maßnahmen hier eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden kann.“

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Ortseingangsschild im Bereich des OT Golm / Kuhforter Damm an den Beginn der Ortslage unmittelbar hinter dem Bahnübergang vorgezogen oder durch andere sinnvolle Maßnahmen hier eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       2

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.