23.04.2009 - 4.6 Vorziehen des Ortseingangsschildes OT Golm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei
- Datum:
- Do., 23.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Dr. Wegewitz bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr
Schrewe erklärt, dass das Ortseingangsschild ein Verkehrszeichen ist. Dieses
ist dort aufzustellen, wo die geschlossene Bebauung eines Ortes beginnt. Da
dies an dieser Stelle nicht gegeben ist, ist die Verlegung des Verkehrszeichens
nicht möglich.
Herr
Dr. Wegewitz fragt, ob es alternativ die Möglichkeit gibt, dort ein
Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aufgestellt werden könne.
Herr
Schrewe erklärt, dass Verkehrszeichen nur dort aufzustellen sind, wo sie
zwingend erforderlich sind. Auch dies ist nicht gegeben.
Herr
Dr. Wegewitz ändert den Antrag wie folgt:
„Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen
das Ortseingangsschild im Bereich des OT Golm / Kuhforter Damm an den Beginn
der Ortslage unmittelbar hinter dem Bahnübergang vorgezogen oder durch andere
sinnvolle Maßnahmen hier eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden
kann.“
Geänderter Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen
Voraussetzungen das Ortseingangsschild im Bereich des OT Golm / Kuhforter Damm
an den Beginn der Ortslage unmittelbar hinter dem Bahnübergang vorgezogen oder
durch andere sinnvolle Maßnahmen hier eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht
werden kann.