06.05.2009 - 2.1 Pufferzone Weltkulturerbe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 06.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Große Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die
Vorlage wird von der Stadtverordneten Dencker namens der Fraktion CDU/ANW
eingebracht.
Die
Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz liegt den
Stadtverordneten schriftlich vor.
Gemäß
§ 31 Abs. der Geschäftsordnung ist Behandlung der Großen Anfrage wörtlich in
die Niederschrift aufzunehmen (siehe Anlage zur Niederschrift, wörtliche Wiedergabe
von Redebeiträgen).
Im Hauptausschuss am 15.04.2009 wurde über das Thema „Pufferzone der Welterbestätte Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin“ berichtet. Die Ausweisung der Schutzzone und die damit verbundenen Konsequenzen waren von Vertretern des Kulturministeriums, der Stiftung Schlösser und Gärten und der Stadtverwaltung erarbeitet worden. Der vorliegende Entwurf wurde bisher vom Oberbürgermeister nicht unterschrieben, weil hier offensichtlich noch weiterer Abstimmungsbedarf besteht.
Der Bericht machte deutlich, dass die Umsetzung der geplanten Verwaltungsvereinbarung einen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge haben könnte und möglicherweise zu
Verzögerungen bei zahlreichen Baugenehmigungsverfahren führen würde.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Ist
der räumliche Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs
Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft, gemäß Eintragung in die Liste des
Kulturerbes der Welt (World Heritage List der UNESCO) vom 1. Januar 1991,
Verwaltungsbereich Potsdam, - Denkmalbereichssatzung - vom 30.10.1996 identisch
mit dem in die Liste des Kulturerbebereichs der Welt eingetragenen geschützten
Gut?
2. Ist
um den Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung eine „Pufferzone“ im Sinne
der Nummer 103 der Unesco-Welterbe-Richtlinie erforderlich?
3. Haben die bestehenden
Denkmalbereiche sowie die Bebauungspläne, Sanierungssatzungen,
Entwicklungssatzungen, Erhaltungssatzungen, Gestaltungsatzungen und
Werbesatzungen die Wirkung einer „Pufferzone“?
4. Hat § 35 des Baugesetzbuchs
hinsichtlich von Außenbereichsvorhaben die Wirkung einer „Pufferzone“?
5. Haben die Landschaftsschutzgebiete
und Naturschutzgebiete auf dem Gebiet der Stadt Potsdam die Wirkung einer
„Pufferzone“?
6. Ist die geplante
Verwaltungsvereinbarung geeignet, das Anliegen einer „Pufferzone“ mit
Bindungswirkung für Dritte zu regeln?
7. Ergibt sich bei Umsetzung des
Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung ein zusätzlicher Personalbedarf in den
betroffenen Bereichen der Stadtverwaltung?
8. Ergeben sich aus der geplanten Verwaltungsvereinbarung nachteilige Auswirkungen auf die Dauer der Baugenehmigungsverfahren und die Inhalte der Entscheidung über Bauanträge?
9. Ist die Festlegung einer Pufferzone mit
der für Bauen zuständigen obersten Landesbehörde ( Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung) abgestimmt?
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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147,6 kB
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