06.05.2009 - 2.1 Pufferzone Weltkulturerbe

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Dencker namens der Fraktion CDU/ANW eingebracht.

 

Die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz liegt  den Stadtverordneten schriftlich vor.

 

Gemäß § 31 Abs. der Geschäftsordnung ist Behandlung der Großen Anfrage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen (siehe Anlage zur Niederschrift, wörtliche Wiedergabe von Redebeiträgen).  

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Im Hauptausschuss am 15.04.2009 wurde über das Thema „Pufferzone der Welterbestätte Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin“ berichtet. Die Ausweisung der Schutzzone und die damit verbundenen Konsequenzen waren von Vertretern des Kulturministeriums, der Stiftung Schlösser und Gärten und der Stadtverwaltung erarbeitet worden. Der vorliegende Entwurf wurde bisher vom Oberbürgermeister nicht unterschrieben, weil hier offensichtlich noch weiterer Abstimmungsbedarf besteht.

 

Der Bericht machte deutlich, dass die Umsetzung der  geplanten Verwaltungsvereinbarung einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge haben könnte und möglicherweise zu Verzögerungen bei zahlreichen Baugenehmigungsverfahren führen würde.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

1.   Ist der räumliche Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft, gemäß Eintragung in die Liste des Kulturerbes der Welt (World Heritage List der UNESCO) vom 1. Januar 1991, Verwaltungsbereich Potsdam, - Denkmalbereichssatzung - vom 30.10.1996 identisch mit dem in die Liste des Kulturerbebereichs der Welt eingetragenen geschützten Gut?

 

2.   Ist um den Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung eine „Pufferzone“ im Sinne der Nummer 103 der Unesco-Welterbe-Richtlinie erforderlich?

 

3.   Haben die bestehenden Denkmalbereiche sowie die Bebauungspläne, Sanierungssatzungen, Entwicklungssatzungen, Erhaltungssatzungen, Gestaltungsatzungen und Werbesatzungen die Wirkung einer „Pufferzone“?

 

4.   Hat § 35 des Baugesetzbuchs hinsichtlich von Außenbereichsvorhaben die Wirkung einer „Pufferzone“?

 

5.   Haben die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete auf dem Gebiet der Stadt Potsdam die Wirkung einer „Pufferzone“?

 

6.   Ist die geplante Verwaltungsvereinbarung geeignet, das Anliegen einer „Pufferzone“ mit Bindungswirkung für Dritte zu regeln?

 

7.   Ergibt sich bei Umsetzung des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung ein zusätzlicher Personalbedarf in den betroffenen Bereichen der Stadtverwaltung?

 

8.   Ergeben sich aus der geplanten Verwaltungsvereinbarung nachteilige Auswirkungen auf die Dauer der Baugenehmigungsverfahren und die Inhalte der Entscheidung über Bauanträge?

 

9.  Ist die Festlegung einer Pufferzone mit der für Bauen zuständigen obersten Landesbehörde ( Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) abgestimmt?

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

 

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Anlagen zur Vorlage